Bilderbuch-Pleiten: Der Fall Imperial/Cordial-Hotels

Für viele Experten besteht finanzielle Gesundheit darin, dass man nachts gut schlafen kann. Viele der über 15.000 stillen Gesellschafter der Imperial Gruppe, zu der auch die Cordial Ferienclub AG zählt, konnten das wohl nicht und wollten aus dem Vertrag aussteigen und ihre Beteiligung rückerstattet bekommen. Die Imperial Gruppe lehnte ab. Eine Sammelklage führte zu einem OGH-Urteil, und das brachte das Geschäftsmodell der Imperial Gruppe zum Einsturz. Dank dem KSV1870 konnte für die Gläubiger eine 100-Prozent-Quote erzielt werden.

Petra Wögerbauer

Wer sich Wohnungseigentum schaffen möchte, erfährt spätestens bei der Bank, dass ohne ausreichend Eigenkapital nichts geht. Bei der Unternehmensgründung gibt es hingegen einige Möglichkeiten, auch ohne Eigenkapital und ausschließlich mit Fremdkapital einen Businessplan umzusetzen. Naturgemäß will aber jeder Geldgeber für sein Geld etwas bekommen, etwa fixe Zinsen oder Gewinnbeteiligungen. Auch ein Mitspracherecht im Management wird oft genutzt, um Geldgeber anzulocken. Es werden aber immer wieder Geschäftsmodelle entwickelt, mit denen Geldgeber gewonnen werden sollen, ohne ihnen Rechte einzuräumen. Eine solche Idee hatte offenbar Faramarz Ettehadieh. Allerdings hielt seine Konstruktion von Verträgen der Ansicht des OGH nicht stand, was das Aus für die gesamte Imperial Gruppe bedeutete.

Wer bezahlt, möchte auch mitreden

Anfang der 1970er Jahre gründete Ettehadieh die Imperial Finanzgruppe, die sich zu einer Unternehmensgruppe mit weitreichenden Aktivitäten in den Bereichen Gewerbe, Hotel- und Wohnimmobilien entwickelte. In weiterer Folge wurde 1985 die Cordial Ferienclub AG gegründet. Mit dieser Tochtergesellschaft wurde das Time-Sharing-System nach Österreich gebracht. Die Cordial Ferienclub AG entwickelte sich zu einer Ressort-Hotelkette mit verschiedenen Standorten in Österreich, etwa in Tirol, und ein Hotel in der Toskana in Italien. Mangels Eigenkapital sah Firmengründer Ettehadieh eine Fremdfinanzierung in Form einer atypischen stillen Beteiligung vor. Für die Einlage wurde eine Rendite in Höhe von sechs Prozent angeboten. Das Problem dabei: Nachträglich zeigten sich bei der vertraglichen Ausgestaltung der atypischen stillen Beteiligung starke Einschränkungen zulasten der Beteiligten, da diese keinerlei Mitwirkungsrechte an der Gesellschaft hatten. Auch eine Rückerstattung der Einlage war nicht vorgesehen, wie eine Investorin feststellen musste.

Eine Investorin wollte aus der Beteiligung aussteigen

Im Jahr 2015 verlor eine Investorin ihr Interesse an dem Geschäftsmodell und wollte ihre Beteiligung beenden und verlangte die Rückerstattung ihrer Einlage, was man ihr bei der Imperial Gruppe aber verweigerte. Als Begründung führte die Imperial Gruppe an, dass es sich um eine verbotene Einlagenrückgewähr handle und eine Rückerstattung daher nicht vorgesehen sei. Bei der Imperial Gruppe wurden die Einlagen der Mitglieder nicht als Fremdkapital, sondern als Eigenkapital geführt.

Eine Sammelklage des VKI läutete das Ende ein

Dass die Einlagen atypisch stiller Beteiligter oder Gesellschafter als Eigenkapital behandelt werden, ist an sich nicht ungewöhnlich. Doch in solch einem Fall haben die Gesellschafter auch Mitwirkungsrechte an der Gesellschaft und sind am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Bei der Imperial Gruppe war das aber nicht der Fall. In Folge kam es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem der VKI für einige der Geldgeber eine Sammelklage gegen Imperial auf Auszahlung der Einlagen durchführte. 2017 entschied der OGH in einer Leitentscheidung, dass die Einlage atypischer stiller Gesellschafter mangels Mitwirkungsrechte als Fremdkapital zu behandeln ist. Außerdem ist Imperial verpflichtet, die vertraglich zugesagte 6-prozentigen Vorwegbezüge auf die Einlage auszuzahlen.

OGH urteilt, Imperial über Nacht zahlungsunfähig

Jeder der über 15.000 atypischen stillen Gesellschafter konnte aufgrund des OGH-Urteils von der Imperial Gruppe die sofortige Auszahlung seines Guthabens verlangen. Um allen Ansprüchen nachzukommen, hätte die Imperial Gruppe in Summe rund 58 Millionen Euro aufbringen müssen. Da die benötigte Geldsumme aber nicht verfügbar war, mussten die sechs Firmen der Imperial Gruppe Insolvenz anmelden, darunter auch die Cordial Ferienclubs. Der KSV1870 vertrat im Fall Cordial Ferienclubs knapp 3.400 Clubmitglieder und es war eine Monsteraufgabe, das zu bewältigen. Denn infolge der Insolvenz kam es zu einem regelrechten Telefon- und E-Mailansturm von in- und ausländischen Anlegern. Der KSV1870 informierte als einziger Gläubigerschutzverband aktiv alle Anleger. Eine eigens eingerichtete Telefon-Hotline unterstützte das Insolvenzteam des KSV1870 in Linz. Eigene Postfächer für die einlangenden Aufträge wurden eingerichtet. Auf der KSV1870 Homepage wurden die Gläubiger laufend informiert, und zwar in den unterschiedlichsten Sprachen.

Erfolgreiches Sanierungsverfahren mit dem KSV1870

Vom Insolvenzgericht wurde ein Sanierungsverfahren eingeleitet und dem Treuhänder wurde für die Dauer der Verwertungshandlungen ein Gläubigerbeirat zur Seite gestellt, in dem auch der KSV1870 ein Mandant übernommen hat. Dem KSV1870 war wichtig, dass größtmögliche Transparenz und Klarheit im Verwertungsverfahren für die Gläubiger gegeben war. Letztendlich haben sich die beteiligten Parteien auf eine Quote von 54 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren, im April 2018 geeinigt. Eine zentrale Bedingung der Gläubiger für die Zustimmung zum Sanierungsplan war aber, dass das gesamte Vermögen an einen Treuhänder zur Verwertung übertragen wurde und die Gläubiger einen allfälligen Verwertungserlös, der über die angebotene Quote von 54 Prozent hinausgeht, in Form einer „Superquote“ zusätzlich erhalten werden. Die drei Tiroler Hotels und das Hotel Pelagone samt Golfplatz in der Toskana konnten um insgesamt 4,5 Millionen Euro über dem Schätzwert verkauft werden. Damit konnte der Treuhänder durch die erfolgreiche Verwertung des Gesellschaftsvermögens eine „Superquote“ in Höhe von beachtlichen 46 Prozent für die Gläubiger erlösen. Die Clubmitglieder erhalten somit auf ihre angemeldeten Insolvenzforderungen eine Quote von gesamt 100 Prozent und das Ziel der Sanierung wurde erreicht. Sogar der Schuldner erhielt noch Geld aus der Verwertung der Insolvenzmasse.