Nichts als die Wahrheit: Inkasso-Irrtümern auf der Spur

Für viele ist die Welt des Inkassos undurchsichtig und wenig nachvollziehbar. Auch so mancher Mythos rankt sich um sie. Damit ist jetzt Schluss: 10 Irrtümer, mit denen die Branche immer wieder zu kämpfen hat. 

Autorin: Victoria Canestrini

  1. Nur hohe Schulden werden eingetrieben.
    Inkassounternehmen kümmern sich um Forderungen aller Größenordnungen, von kleinen Beträgen bis hin zu größeren Summen.
     
  2. Inkassounternehmen dürfen alles tun, um offene Rechnungen einzutreiben. 
    Nein. Inkassounternehmen unterliegen strengen Vorschriften und Regulierungen. Sie dürfen keine rechtswidrigen oder einschüchternden Methoden verwenden. Wie der Inkassoprozess im KSV1870 aussieht, erfahren Sie hier
     
  3. Inkasso ist illegal oder betrügerisch. 
    Das ist nicht nur falsch, sondern das Gegenteil ist der Fall. Das Inkasso ist ein genau reglementiertes Gewerbe, festgehalten im § 118 der Gewerbeordnung. Darüber hinaus sorgen die Standes- und Ausübungsregeln für Inkassoinstitute für eine seriöse und transparente Forderungsbetreibung.
     
  4. Inkassounternehmen dürfen persönliche Informationen ungehindert verwenden. 
    Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist streng geregelt und Inkassounternehmen müssen selbstverständlich aktuelle Datenschutzbestimmungen einhalten. 
     
  5. Offene Forderungen verjähren nicht, solange ein Inkassoverfahren läuft. 
    Auch Schulden unterliegen Verjährungsfristen – im Regelfall sind das 3 Jahre ab Rechnungsdatum. Diese wird auch durch eine (eingeschriebene) Mahnung nicht unterbrochen. Bedeutet: Ein Inkassoverfahren verhindert nicht zwangsläufig die Verjährung. 
     
  6. Inkassounternehmen können Schuldner ins Gefängnis bringen.
    Das Inkasso bezieht sich auf die Schuldeintreibung, nicht auf die Inhaftierung von Schuldnern. 
     
  7. Inkassounternehmen können beliebige Gebühren erheben.
    Das ist falsch. Die für Inkassoinstitute gültigen Vergütungen sind per Verordnung gesetzlich geregelt – und zwar im BGBL. Nr. 141/1996. 
     
  8. Schuldner haben keinerlei Rechte im Inkassoprozess. 
    Schuldner haben, neben Pflichten, sehr wohl auch Rechte und Schutzmaßnahmen im Inkassoprozess. So dürfen zum Beispiel keine Mittel angewendet werden, die gegen die guten Sitten oder den Anstand verstoßen. Die Standes- und Ausübungsregeln für Inkassoinstitute - so etwas wie die Spielregeln der Branche - regeln einerseits das Zusammenspiel zwischen Schuldner und Gläubiger, andererseits standeswidriges Verhalten gegenüber Schuldnern.
     
  9. Schuldner können Inkassoschreiben ignorieren. 
    Als KSV1870 empfehlen wir unseren Kunden, sich jedenfalls mit der Situation auseinanderzusetzen. Das Ignorieren von Mahnungen oder anderen Schreiben eines Inkassoinstitutes wie dem KSV1870 verbessert keinesfalls die Situation. Ganz im Gegenteil: Die Kosten steigen mit Fortdauer der Betreibung, zudem können auch rechtliche Schritte eingeleitet werden. 
     
  10. Ein negativer Eintrag durch Inkasso ist nicht beeinflussbar. 
    Doch, und zwar indem Schulden rasch beglichen werden. Generell: Inkassobüros wie Auskunfteien unterliegen strengen Regeln und Vorschriften. Das betrifft sowohl die Datenverarbeitung, die Darstellung und Weitergabe von Daten, aber auch gültige Löschfristen.