Im Gewerbe nicht viel Neues

Bürokratische Erleichterungen, nur noch ein Gewerbeschein für alle freien Berufe – das waren einige der ehrgeizigen Pläne, um die veraltete Gewerbeordnung auf neue Beine zu stellen. Übrig geblieben ist davon allerdings wenig, sagen Kritiker. 


Die historisch gewachsene Gewerbeordnung hat ihre Ursprünge im Jahr 1859. Doch während es damals fast nur freie Gewerbe gab, die zwar anmeldungspflichtig waren, aber keine Konzession verlangten, sieht es heute ganz anders aus. Heutzutage unterscheidet man zwischen freien Gewerben, reglementierten Gewerben, für die ein Befähigungsnachweis erforderlich ist, und Teilgewerben mit vereinfachtem Nachweis. Zumindest mit den Teilgewerben soll nach dem vorliegenden Entwurf, der nun den Ministerrat passiert hat, (fast) Schluss sein: 19 von bisher 21 Teilgewerben werden künftig freie Gewerbe. Demnach sollen in naher Zukunft auch ohne Zugangsvoraussetzungen zum Beispiel Schlüssel angefertigt, Speiseeis erzeugt oder Fingernägel modelliert werden.

Reglementiert werden hingegen laut Entwurf die bisherigen Teilgewerbe Hufbeschlag und Erdbau, wobei Letzterer ein Teil des Baumeister-Gewerbes wird. An den bisher bereits reglementieren Gewerben ändert sich nicht. Das macht in Summe zukünftig 81 Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis erforderlich machen. „Dass ein zusätzliches reglementiertes Gewerbe geschaffen wurde (Klauen- und Hufbeschlag), ist in der öffentlichen Vermarktung natürlich kontraproduktiv. Viele Fachexperten haben uns aber bestätigt, dass diese Reglementierung gut ist, weil in der Vergangenheit hier viel Schindluder getrieben und nicht ausreichend auf den Tierschutz geachtet wurde“, sagt Jürgen Tarbauer, Vorsitzender der Jungen Wirtschaft.

Gefahr für Leib und Leben. Reglementiert werden grundsätzlich all jene Gewerbe, die mit Gefahr für Leib und Leben verbunden sind. Und da scheiden sich schon die Geister, auf welche Tätigkeiten das tatsächlich zutrifft. So wurden etwa vonseiten der Nageldesigner Stimmen laut, dass bei ihrem Beruf sehr wohl Gefahr für Leib und Leben entstehe – Nagelbett- und -hautverletzungen sowie Nagelpilz seien die Folge, wenn das Modellieren nur unsachgemäß ausgeführt werde. Fahrradtechnik? Wird künftig freigegeben. Reiseführer? Bleibt geregelt. Gärtner? Reglementiert. Friseur? Ebenfalls geregelt. Sehr zum Unmut von Mag. (FH) Stephan Blahut, Generalsekretär des Österreichischen Gewerbevereins ÖGV: „Wenn ich zum Friseur gehe und plötzlich eine Glatze statt Locken habe, dann ist das nicht lebensbedrohlich. Warum dieses Gewerbe geschützt ist, bleibt rätselhaft. Wo es tatsächlich Gefahr für Leib und Leben geben kann, dort macht es Sinn.“

Vom „einheitlichen“ Gewerbeschein ist nicht viel übrig geblieben, so Blahut. „Fast 80 % unserer Mitglieder haben zwei oder mehr Gewerbescheine. Was ist der Sinn davon? Mehr als einer ist nicht sinnvoll, außer ein Unternehmer hat mehr als einen Betrieb.“ Doch natürlich sind die Gewerbescheine mit den damit verbundenen Grundumlagen auch eine wichtige Einnahmequelle für die Wirtschaftskammer. Je mehr Gewerbescheine, umso mehr Geld für die Kammer. Dort gibt es ein Aufatmen, dass der „einheitliche Gewerbeschein“ (ein Gewerbeschein pro Unternehmen und nicht mehrere) für freie Gewerbe ad acta gelegt wurde. Dafür wurden die Nebenrechte erweitert: So dürfen diese bei reglementierten Gewerben künftig 15 %, bei freien 30 % betragen. Und zwar gemessen an der Auftragstätigkeit, nicht am Jahresumsatz, wie ursprünglich geplant. Das erlaubt etwa einem Tischler, nicht nur die Küche zu bauen, sondern auch Fliesen zu verlegen. Oder einer Spedition, für die Kundschaft nicht nur den Umzug durchzuführen, sondern auch Wände zu verspachteln. „Mit den 30 % erlaubten Nebentätigkeiten in den freien Gewerben gibt es de facto den ‚einheitlichen Gewerbeschein‘ bei den freien Gewerben. Die 15 % erlaubten Nebengewerbe in den reglementierten Bereichen sind ein guter Kompromiss zwischen Öffnung und Vorsicht bei heiklen Bereichen, in denen vermehrt auf Qualität und gute Ausbildung sowie einen Schutz vor Qualitäts-, Lohn- und Preisdumping gesetzt wurde“, sagt Tarbauer von der Jungen Wirtschaft. Die WKO rechnet durch die Ausweitung der Nebenrechte mit einem Minus von EUR 20 Mio. an Einnahmen durch die Grundumlagen pro Jahr, da weniger Gewerbescheine notwendig sein werden.
 


Brauchen wir eine Gewerbeordnung? Der Gewerbeverein würde die Gewerbeordnung am liebsten völlig abschaffen. „Es gibt keinen signifikanten Grund, sie nicht abzuschaffen. Sie sollte Grundsätzliches regeln – was es haben muss, um einen Betrieb zu führen. Am Beispiel eines Elektrikers: Wenn Sie ein Haus bauen und von ihm einen Sicherheitskasten bekommen, möchten Sie gerne erzielen, dass Sie keinen Stromschlag bekommen und es ordentlich gemacht ist. Aus Laiensicht also eine Hilfestellung, dass er es kann.“ Doch das könne die Gewerbeordnung gar nicht regeln. „Der Gewerbeschein hängt an einer Stichtagsüberprüfung. Doch wir arbeiten heute nicht mehr so wie vor 25 Jahren. Ob jemand nichts dazulernt, wird aber nicht mehr überprüft.“ Bei gefährlichen Tätigkeiten wäre also eher sinnvoll, Fortbildungen zu regeln. Einerseits werde zu stark reglementiert, andererseits seien manche Regelungen fragwürdig: „Optiker sind beispielsweise ein reglementiertes Gewerbe. Doch warum reicht für eine Optikerkette mit mehreren 100 Filialen ein Optikermeister?“

Die Qualität der Ausbildung hat für Blahut nichts mit der Gewerbeordnung zu tun. Gerade vonseiten der Wirtschaftskammer wird häufig argumentiert, dass der Wegfall von reglementierten Gewerben die Lehrausbildung und damit Arbeitsplätze für Jugendliche gefährden würde. „Dabei werden Äpfel mit Birnen verwechselt“, sagt der Generalsekretär des Gewerbevereins. Die Lehrlingsausbildung habe mit der Gewerbeordnung nichts zu tun. Dabei werde häufig auf Deutschland verwiesen, wo es 2004 eine erhebliche Reform gab. „Die Lehrlingszahlen sind seither eingebrochen, da viele EPU gegründet wurden. Doch dieses Argument ist falsch!“ Der Grund sei der Beitritt der östlichen EU-Länder gewesen. Da sie nicht arbeiten durften, war der einzige Weg die Gründung eines EPU. „Was damals als Gründerboom verkauft wurde, wird heute als Argument gegen die Reform verwendet“, so Blahut. So seien die Auszubildenden-Zahlen seit 2004 um 5 % zurückgegangen. Doch in Österreich im selben Zeitraum um fast 16 %. „Der Grund ist ein demografischer Wandel. Viel weniger junge Menschen streben einen Lehrberuf an, zudem wurde die tertiäre Ausbildung viel stärker forciert als der Lehrberuf promotet.“

Karotte vor der Nase. Auch das Argument, dass die Gewerbeordnung Preiskampf verhindern könne, zählt für Blahut nicht. Konkurrenz habe man ohnehin global durch die EU. „Die Gewerbeordnung wird wie eine Karotte vor uns hergetragen, um substanzielle Probleme nicht anzugehen. Einige Branchen sind durch die Grenznähe sowieso stark unter Druck, etwa der Bau. Wenn Gebäude zu billig ausgeschrieben werden, kann man sie in Österreich nicht bauen. Das hat mit der Gewerbeordnung nichts zu tun.“

Vereinfachte Genehmigungen. Die Junge Wirtschaft sieht den Entwurf positiver: „Uns hat überrascht, dass es wirklich fundamentale Änderungen gab, manches Mal verliert man ja den Glauben an richtige Veränderungen. Viele unserer Vorstellungen wurden aufgegriffen, es bleibt aber ein Kompromiss der Sozialpartner und der Bundesregierung. Wir hätten uns in vielen Bereichen mehr gewünscht. Der größte Vorteil liegt sicherlich bei der Vereinfachung im Betriebsanlagenrecht und der Beschleunigung von Behördenverfahren in Richtung eines One-Stop-Shops.“ So soll ein Verfahrensmonitoring die Verfahrensdauer im gewerblichen Betriebsanlagenrecht verkürzen. Nach dem One-Stop-Shop-Prinzip sollen naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen künftig aus einer Hand kommen, wodurch Betriebsanlagen mit geringem Gefahrenpotenzial schneller genehmigt werden sollen. Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner rechnet damit, dass so bis zu 50 % aller Betriebsanlagenverfahren als vereinfachtes Verfahren geführt werden können. Bisher waren es nur 20 %. Für Blahut ist der vorliegende Entwurf hingegen „ein Versuch, der missglückt ist. Das System hat zurückgeschlagen.“ Zwar seien die Idee vom One-Stop-Shop sowie der Versuch, effizienter zu sein, zu begrüßen. „Da endet es aber auch schon mit den Verbesserungen. Es fehlt der Gewerbeordnung die Rücksichtnahme auf die neue Zeit. Dabei handelt es sich um den Versuch, mit einem veralteten Regelwerk die Probleme und Herausforderungen der Zukunft zu lösen. Man müsste die Gewerbeordnung völlig neu aufsetzen.“

Text: Sonja Tautermann 

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