V wie Verluste - Die Folgen unbedachter Handlungen

(c) Petra Spiola
Das Schuldenregulierungsverfahren ist über 20 Jahre alt, und nach dieser Zeit ist klar, dass es hie und da Bedarf für kleine Adaptionen gibt. Diese sind bis dato ausgeblieben. Doch nun hat eine EU-Verordnung, die eine leichtere Entschuldung für ehemalige Unternehmer ermöglichen soll, Bewegung in die Sache gebracht. Als Gläubigerschützer befürworten wir den darin enthaltenen Ansatz, dass sich ehemals Selbstständige, die einmal redlich gescheitert sind, auf dem Weg des Privatkonkurses schneller entschulden und damit auch rascher ins Wirtschaftsleben zurückkehren können. Kein Verständnis haben wir aber dafür, dass in seinem Windschatten die Schuldnervertreter auch die Schulden für übermäßiges Konsumieren beinahe zur Gänze den Gläubigern und in weiterer Folge der Allgemeinheit aufbürden wollen.

Durch private Insolvenzen werden die Gläubiger Jahr für Jahr um mehr als EUR 1 Mrd. gebracht. Fast die Hälfte der Fälle (43 %) resultiert aus Überschätzung der eigenen Leistungskraft, überbordendem Konsumverhalten, Spekulation und Glücksspiel. Leider werden von den Schuldnervertretern jedoch nicht diese, sondern Randfälle zur Untermauerung ihrer Argumentation herangezogen, wenn z. B. zu hören ist, dass so viele Frauen betroffen seien, die Bürgschaften übernommen haben. Doch von den 8.011 Privatkonkursen des Vorjahrs betrafen lediglich 2,8 % Frauen, die durch Haftungsübernahmen in den Konkurs geschlittert sind.

Ein weiteres Argument lautet, dass sich viele Schuldner den Privatkonkurs gar nicht leisten könnten. Doch derzeit können sich ca. 87 % der Schuldner auch gegen den Willen der Gläubiger restlos entschulden. Tatsache ist, dass es in ca. 92 % aller Privatinsolvenzfälle am Ende des Verfahrens schon jetzt zu einer Restschuldbefreiung kommt. Auch im internationalen Vergleich stellt dieser Umstand einen Spitzenwert dar. Derzeit muss bei uns ein Schuldner selbst tätig werden, während des Verfahrens einen Teil seiner Schulden begleichen, um sodann eine Restschuldbefreiung zu erhalten. Damit werden jährlich EUR 180 bis 200 Mio. an die Gläubiger zurückgezahlt.

Bereits in den Schulen sollte der verantwortungsvolle Umgang mit Geld gelehrt werden und was aus den Folgen unbedachten Handelns erwachsen kann. Es ist wichtig, schon Kinder dafür zu sensibilisieren, dass der eigene Konsum auch selbst erwirtschaftet werden muss. Hingegen ist niemandem gedient, wenn man aus Einzelfällen Opfer kreiert, um eine Vorgangsweise zu rechtfertigen, die Menschen aus der Verantwortung für eigene Handlungen befreien soll.