Wien, 26.06.2017 - Der Justizausschuss beschloss am 21.6.2017 die Novelle IRÄG 2017 mit einigen Kompromissen, wodurch die ursprünglich geplanten Verschärfungen abgemildert wurden.
Er folgte damit den im KSV1870 Fairnesskonzept vorgeschlagenen Punkten:
Die Abschöpfung über fünf statt wie angestrebt über drei Jahre zu erstrecken, beinhaltet die Möglichkeit für Gläubiger, doch noch Zahlungen von den Schuldnern zu erhalten. Das ist positiv, denn die Erfahrung zeigt, dass die Abstattungen erst nach einigen Jahren zu einigermaßen nennenswerten Beträgen führen. Die Diskussion darüber fußte auf einer Initiative der EU-Kommission, die gescheiterten Gründern einen raschen Wiedereintritt ins Wirtschaftsleben ermöglichen sollte. Das befürworteten Wirtschaftskammer und Gläubigerschützer gleichermaßen, doch die Bestrebungen der Sozialpolitik gingen in eine andere Richtung, weiß KSV1870 Insolvenzleiter Dr. Hans-Georg Kantner: „Die Diskussion wurde unter den bewusst missverständlichen Slogan „die Zweite Chance – Kultur des Scheiterns“ gestellt. Doch das Sozialministerium pochte primär darauf, Konsumschuldnern eine rasche Entschuldung ohne Anforderungen zu ermöglichen“.
Der Zahlungsplan behält auch in Zukunft seine Bedeutung. Dies ist nicht nur eine Erleichterung für die Schuldner selbst auf ihrem Weg zur raschen Entschuldung, sondern auch eine Entlastung für die Gerichte. Denn fast dreiviertel aller Schuldner schaffte bisher eine solche direkte Einigung mit den Gläubigern.
Hingegen kritisch zu beurteilen ist, dass die Mindestquote abgeschafft wird. Diese neue Regelung wird von manchen Konsumschuldnern als Einladung zum Missbrauch angesehen werden und bedarf daher noch intensiverer Überprüfung der Obliegenheiten. Diskussionen zu Einleitungshindernissen sind daher schon vorprogrammiert und werden zu vermehrtem Aufwand der Gerichte führen. „In Zukunft wird auch die Art der Schuldenbegründung und die Bemühung der Schuldner stärker zu thematisieren sein. Unter Umständen wird sich erweisen, dass Schuldner es nicht leichter, sondern sogar schwerer finden werden, ihre Schulden zu regulieren“, so Kantner.
Wie sich die neuen Regelungen in der Praxis auswirken werden, bleibt noch abzuwarten, doch konnten die schlimmsten Folgen für die Gläubiger abgewendet werden, ist auch Mag. Ricardo-José Vybiral, MBA, Vorstand der KSV1870 Holding AG, überzeugt: „Leistung und Eigenverantwortung müssen im Vordergrund stehen. Dieser Überzeugung wird der Kompromiss in den Punkten aus unserem Fairness-Konzept jedenfalls gerecht. Schuldenstreichen alleine hilft niemandem. Diese Botschaft ist dem KSV1870 als größter Wirtschaftsplattform Österreichs auf freiwilliger Basis wichtig.“
Großinsolvenz
KTM-Gruppe: Drei Insolvenzverfahren
Forderungsanmeldung für Gläubiger über insolvenz.linz@ksv.at