Das kleine Einmaleins des Patentrechts

MMag. Matthias Pichler und Mag. Lukas Walchshofer von BEURLE Rechtsanwälte informieren über das Thema Patentrecht aus juristischer Sicht und worauf dabei besonders zu achten ist.  

Das Patentrecht spielt eine zentrale Rolle beim Schutz des geistigen Eigentums und fördert Innovationen, indem es Erfinder für eine begrenzte Zeit exklusive Nutzungsrechte an ihren technischen Entwicklungen gewährt, um eine Amortisation von Forschungsausgaben zu ermöglichen. Ein funktionierendes Patentsystem ist unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes für die Unternehmen aufrechtzuerhalten. Was müssen Unternehmen aber nun aus juristischer Sicht zum Patentrecht beachten?  

1. Was ist ein Patent? 

Unter einem Patent wird ein gewerbliches Schutzrecht verstanden, welches Dritten eine Nutzung der patentierten Erfindung untersagt. Patentierbar sind dabei Erfindungen, die neu sind, sich nicht aus dem Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar sind. Zu unterscheiden ist zwischen dem „Erfinder“ und dem „Patentinhaber“. Der Erfinder ist die Person, die die Erfindung „geschaffen“ hat, während dem Patentinhaber die Eigentumsrechte an der Erfindung zustehen.  

Eine Erfindung muss technische Innovationen aufweisen, die der Öffentlichkeit noch nicht zugänglich gemacht worden sind. Die Erfindung muss zwar nicht eine gänzlich neue Technologie sein und kann auch auf einem bestehenden Patent aufbauen, jedoch ist eine bloße Weiterentwicklung eines solchen zu wenig. Ausreichend ist aber beispielsweise eine neuartige Verwendung einer bereits bekannten Technologie. Ob sich eine Erfindung vom bereits Bekannten abhebt (Erfindungshöhe), ist aus technischer Sicht von einem Sachverständigen zu beurteilen. 

Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein. Sie muss in einem Produktionsprozess angewendet werden und ein Produkt oder Verfahren ergeben können, das gewerblich genutzt wird. Nicht patentierbar sind deshalb zB Erfindungen, die nur dem privaten Gebrauch dienen, die technisch nicht umsetzbar sind oder die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würden. 

2. Diensterfindungen 

Bei Erfindungen eines Dienstnehmers stünden diesem grundsätzlich die gewerblichen Schutzrechte an der Erfindung zu. In vielen Fällen würde das zu ungewünschten Ergebnissen führen, da beispielsweise der Dienstgeber die Forschung finanziert und diesem daher auch die Verwertungsrechte zustehen sollen. Bei Abschluss eines Dienstvertrages sollte daher die Möglichkeit einer „Diensterfindung“ mitgedacht und eine entsprechende Regelung vorgesehen werden. 

3. Die Anmeldung 

Die Anmeldung eines Patentrechtes kann beim Österreichischen Patentamt (ÖPA), dem Europäischen Patentamt (EPA) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen, je nachdem, in welchen Ländern die Erfindung geschützt werden soll. Die Eintragungsgebühren für ein Patentrecht schwanken beispielsweise bei einer ÖPA-Anmeldung von 530 Euro bis zu mehreren Tausend Euro bei europäischen und weltweit wirksamen Patenten. Hinzu kommen noch Kosten für die technische und rechtliche Begleitung. Das Anmeldeverfahren für ein Patentrecht von der Anmeldung bis zur Eintragung dauert in der Regel etwa zwei bis drei Jahre. 

4. Schutzdauer 

Die Schutzdauer für ein Patentrecht beginnt mit dem Tag der Anmeldung und endet maximal nach 20 Jahren (Maximalfrist), wobei eine Jahresgebühr für die Aufrechterhaltung des Patents zu leisten ist, die laufend ansteigt. 

5. Verletzungen 

Hinsichtlich bereits angemeldeter Patente sollten vom Patentinhaber laufend Patentrecherchen (etwa durch einen Rechtsanwalt) durchgeführt werden, insbesondere um Neuanmeldungen von Konkurrenten oder Rechtsverletzungen des eigenen Patents im Auge zu behalten. Aufgrund des finanziellen Anreizes – Patente können beispielsweise einen Großteil des Unternehmenswerts ausmachen – sind (leider) Patentverletzungen bzw. manchmal auch unbeabsichtigte Patentverletzungen an der Tagesordnung.  

Wird ein Patent dadurch verletzt, dass eine Erfindung angemeldet wird, die sich vom eigenen Patent nicht ausreichend unterscheidet, so kann der Patentinhaber beim Patentamt dagegen vorgehen (behördliches Verfahren). Wird ein Patent dadurch verletzt, dass die patentierte Erfindung etwa von einem Konkurrenten im Produktionsprozess (ohne entsprechende Lizenzierung) genutzt wird, sind zivilgerichtliche Ansprüche, insbesondere Unterlassung und Schadenersatz, geeignete Mittel, um dagegen vorzugehen.  

Aufgrund der mitunter hohen wirtschaftlichen Bedeutung von Patentrechtsverletzungen ist in diesen Fällen eine professionelle Beratung unabdingbar. 

Zusammenfassung 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Patentrecht eine wesentliche Säule des österreichischen Wirtschaftsstandortes darstellt, da dringend notwendige Forschungstätigkeiten und innovative Entwicklungen erst ermöglicht werden. Das Patentrecht ist daher ein wichtiger Baustein für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes.  

 Aus dem Magazin forum.ksv - Ausgabe 02/2025.  

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