Wer ein Unternehmen gründet, denkt oft an spannende Geschäftsideen, potenzielle Kunden, Finanzierung und vielleicht noch an Steuern und Versicherungen. Für den Erfolg ebenso entscheidend – und häufig unterschätzt – sind die rechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu geben Ullmann Geiler & Partner Rechtsanwälte einen kompakten Überblick.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden das Fundament, auf dem jedes Unternehmen steht, und reichen von der Wahl der passenden Rechtsform über Haftungsfragen, eine allfällige Firmenbucheintragung bis hin zu gewerberechtlichen Bewilligungen: Wer hier frühzeitig die Weichen richtig stellt, schützt nicht nur sich selbst vor teuren Fehlern, sondern verschafft seinem Unternehmen auch langfristig Stabilität und Rechtssicherheit:
- Rechtsform des Unternehmens. Bei einer Unternehmensgründung in Österreich stehen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl, die von der individuellen Situation abhängig sind. Die häufigsten Rechtsformen sind das Einzelunternehmen, die Offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es existieren aber auch Mischformen, wie die GmbH & Co KG, die Elemente verschiedener Rechtsformen kombinieren. Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 hat der österreichische Gesetzgeber mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) eine neue Rechtsform eingeführt. Sie ermöglicht eine flexiblere Kapitalausstattung und vereinfacht Entscheidungsprozesse und mitunter die Übertragung von Geschäftsanteilen. Die Wahl der Rechtsform hängt vor allem von der Anzahl der Gründer, der Finanzierungsstruktur des Unternehmens, dem Geschäftsgegenstand und von Haftungsüberlegungen ab. Durch sie werden insbesondere die Flexibilität bei Entscheidungen und die Möglichkeiten, neue Gesellschafter oder Kapital aufzunehmen, bestimmt.
- Haftung. Während bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, bestehen bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften in der Regel persönliche und unbeschränkte Haftungen. Konkret haften der Einzelunternehmer sowie die Gesellschafter der OG mit ihrem gesamten Betriebs- und Privatvermögen, während dies bei der KG nur für die Komplementäre zutrifft – die Kommanditisten der KG haften hingegen nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Ähnliches gilt für die Kapitalgesellschaften, bei denen die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter grundsätzlich jedoch nur mit ihrer Einlage und nicht ihrem Privatvermögen haften.
- Firmenbuch. Nachdem man sich für eine Rechtsform (und die damit einhergehende Haftung) entschieden hat, muss man diese, ebenso wie andere essenzielle juristische Informationen (ua Firmenname, Sitz, Geschäftszweig, Gesellschafter, Geschäftsführer), in das Firmenbuch eintragen. Eine Ausnahme von der verpflichtenden Eintragung in das Firmenbuch besteht für Einzelunternehmer bis zu einem gewissen Jahresumsatz. Der Inhalt des Firmenbuchs kann von jedermann eingesehen werden und ist essenziell für Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmern. Alle Kapitalgesellschaften entstehen überhaupt erst mit der Eintragung im Firmenbuch.
- Gewerberechtliche Bewilligung. Ob für eine geplante selbstständige Tätigkeit eine besondere Bewilligung erforderlich ist, hängt in erster Linie von ihrer Einordnung ab. Fällt sie unter einen freien Beruf – beispielsweise Rechtsanwalt, Notar oder Apotheker –, gelten eigene gesetzliche Zugangsbestimmungen. In allen anderen Fällen ist in der Regel eine Gewerbeberechtigung notwendig. Der häufigste Fall ist das sogenannte freie Gewerbe. Hier gilt: Wer die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt (zB gewerberechtliche Handlungsfähigkeit, Aufenthaltsstatus etc), kann ein solches Gewerbe unmittelbar mit der Anmeldung aufnehmen. Ein spezieller Befähigungsnachweis ist hier nicht vorgesehen. Anders gestaltet sich die Situation bei reglementierten Gewerben, zu denen etwa Friseure, Bäcker oder Tischler zählen. Für diese Tätigkeiten ist neben der Anmeldung auch der Nachweis einer einschlägigen Qualifikation erforderlich. Ziel dieser Regelung ist es sicherzustellen, dass Gewerbetreibende nicht nur über das nötige Fachwissen, sondern auch über kaufmännische Kenntnisse, praktische Fähigkeiten und ausreichend Erfahrung verfügen, um ihre Leistungen fachgerecht und eigenverantwortlich erbringen zu können.
Die Gründung eines Unternehmens erfordert weit mehr als eine gute Geschäftsidee – sie verlangt die Beachtung klarer rechtlicher Spielregeln. Zentrale Entscheidungen werden bereits bei der Wahl der Rechtsform getroffen, die über Haftungsumfang und Flexibilität entscheidet. Während Einzelunternehmer und Gesellschafter von OG und KG grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen haften, ist die Haftung bei GmbH und AG auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Zudem regelt das Gewerberecht, ob eine freie Gewerbeberechtigung ausreicht oder für reglementierte Berufe ein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Wer die rechtlichen Grundlagen kennt und beachtet, legt das stabile Fundament für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Aus diesen Gründen empfiehlt sich, im Zuge der Unternehmensgründung auch eine umfassende rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Zur Kanzlei UGP Ullmann Geiler & Partner Rechtsanwälte, Maria-Theresien-Straße 17–19, 6020 Innsbruck (www.ugp.at) zählt zu den führenden Wirtschaftskanzleien Westösterreichs. Die Partner Stefan Geiler, Stefan Dorner und Simon Schafferer beraten insbesondere im Allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht und haben ihre Schwerpunkte im Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Alle Partner sind auch als Insolvenz- und Sanierungsverwalter tätig. |
Aus dem Magazin forum.ksv - Ausgabe 03/2025.