Bonitätsauskünfte sind ein zentrales Instrument für die Risikobewertung von Unternehmen im internationalen Geschäftsverkehr. Doch die Art der Informationen und deren Gehalt können von Land zu Land variieren. Warum das so ist und worauf Sie bei internationalen Bonitätsauskünften achten sollten, erklären wir hier.
Aussagekräftige Bonitätsauskünfte sind insbesondere in Zeiten einer schwächelnden Wirtschaft und steigenden Insolvenzzahlen relevanter denn je. Gerade vor einem Geschäftsabschluss aber auch fortlaufend während einer bestehenden Partnerschaft ist es sinnvoll, sich über den Geschäftspartner bzw. dessen Ausfallrisiko zu informieren. Doch Achtung: Gerade wenn es sich um einen internationalen Geschäftspartner handelt, kann der Informationsgehalt variieren – und das hat nachvollziehbare Gründe.
Klarheit schaffen
Bonitätsauskünfte sind auch im internationalen Geschäftsverkehr ein zentrales Instrument zur Risikobewertung von Unternehmen. Informationen über ausländische Unternehmen können seit vielen Jahren über die KSV1870 Information GmbH angefordert werden. Es handelt sich um sogenannte internationale Bonitätsauskünfte. Um die Versorgung unserer Kunden gewährleisten zu können, hat der KSV1870 ein ausgewähltes Netzwerk bestehend aus rund 15 globalen Partnerunternehmen aufgebaut, die je nach Region die Sicherstellung qualitativer Unternehmensinformationen gewährleisten. Dieses globale Partnernetzwerk ermöglicht es, weltweit (exkl. Nordkorea) Firmendaten zu beziehen. Trotz bestmöglicher manueller Überprüfung und eingehender Recherchen ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass die Informationslage zu Unternehmen – global wie auch im europäischen Raum – durch nationale Vorgaben und Besonderheiten geprägt ist, die sich direkt auf den Informationsgehalt internationaler Bonitätsauskünfte auswirken.
Grundsätzlich lassen sich folgende zentrale Informationsquellen definieren:
- Handels- und Unternehmensregister, in denen Jahresabschlüsse und Daten zu Unternehmen veröffentlicht werden.
- Grundbücher bzw. Kataster, die Eigentums- und Belastungsverhältnisse an Immobilien dokumentieren.
- Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO/BO), welche die Transparenz über die natürlichen Personen hinter den Gesellschaften erhöhen.
- Nationale Insolvenzregister, die meist von Gerichten oder Handelsregisterbehörden betrieben werden.
Europa ist nicht gleich Europa
Obwohl im europäischen Raum häufig strenge Offenlegungspflichten gelten, variiert der Einblick hinsichtlich der Zugangsbedingungen, Gebühren und des Transparenzniveaus. Global betrachtet ist die Informationslage in anderen Rechtsräumen deutlich eingeschränkter. In der Europäischen Union besteht für Kapitalgesellschaften eine Offenlegungspflicht ihrer Jahresabschlüsse im Handelsregister. Je nach Unternehmensgröße gelten gestaffelte Anforderungen, sodass Großunternehmen detaillierte Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte veröffentlichen müssen, während kleine Gesellschaften nur verkürzte Abschlüsse einreichen (Richtlinie 2013/34/EU Richtlinie - 2013/34 - EN - ifrs - EUR-Lex). Dadurch kommt es zu Unterschieden bezüglich des Detaillierungsgrades. Kurzum: Selbst wenn Bilanzdaten veröffentlicht werden, unterscheiden sich diese je nach Land erheblich. Während in Deutschland beispielsweise auch kleinere Gesellschaften zumindest verkürzte Jahresabschlüsse offenlegen müssen, kann es in anderen Staaten üblich sein, dass nur börsennotierte Unternehmen detaillierte Daten veröffentlichen.
Wieder anders ist es in der Schweiz. Nachdem sie kein Mitglied der Europäischen Union ist, ergeben sich bereits im DACH-Raum massive Unterschiede. Während in Deutschland und Österreich strenge Offenlegungspflichten gelten, stellt die Schweiz einen Sonderfall dar, da es keine generelle Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen für nicht börsennotierte Unternehmen gibt.
Weltweite Unterschiede
Auch in den USA ist die Veröffentlichungspflicht auf börsennotierte Gesellschaften beschränkt. Private Unternehmen unterliegen keiner vergleichbaren Publizitätspflicht. Noch deutlicher werden die Unterschiede im globalen Kontext bei Schwellen- und Entwicklungsländern. In vielen dieser Staaten besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Wirtschaftsinformationen.
In Märkten mit eingeschränkter Informationslage muss dadurch häufig auf alternative Quellen zurückgegriffen werden. Dazu gehören unter anderem:
- Presse- und Medienberichte
- Bankauskünfte
- statistische Daten und Branchenreports
Ausfallwahrscheinlichkeit frühzeitig auf dem Prüfstand
Darüber hinaus sind Zahlungserfahrungen ein wesentlicher Bestandteil der Bonitätsbewertungen, da sie das tatsächliche Zahlungsverhalten von Firmen abbilden und somit auch Informationen über beginnende Zahlungsschwierigkeiten liefern, bevor diese in offiziellen Dokumenten ersichtlich werden. Insbesondere in Ländern mit eingeschränkter Publizität stellen Zahlungserfahrungen somit eine bedeutende Informationsquelle dar.
Ergänzend lässt sich festhalten, dass viele europäische Staaten zentrale Insolvenzregister mit gesetzlicher Meldefrist führen, während es global gesehen auch weniger transparente Regionen gibt. Fehlende Register oder uneinheitliche Veröffentlichungspraxen können dazu führen, dass Insolvenzen erst verspätet sichtbar werden. Gerade in diesen Regionen ist die Bedeutung von Zahlungserfahrungen sehr wichtig, um drohende Unternehmensausfälle rechtzeitig zu erkennen.
Bei der Bonitätsbewertung internationaler Unternehmen wirken sich somit Unterschiede in der Rechnungslegung, den Offenlegungspflichten und der Datenqualität auf die Inhalte von Bonitätsauskünften aus.
Grundbuchdaten unterschiedlich stark geschützt.
Darüber hinaus unterscheidet sich auch der Zugang zu Grundbüchern und Katastern je nach Land erheblich. In Deutschland ist beispielsweise der Einblick in die Grundbuchdaten stärker geschützt und nur bei „berechtigtem Interesse“ möglich.
Register für wirtschaftliche Eigentümer werden in allen EU-Mitgliedstaaten aufgrund der EU-Geldwäscherichtlinien (insb. Richtlinie (EU) 2015/849 und 2018/843 Directive - 2018/843 - EN - aml directive - EUR-Lex) geführt. Da es global kein vergleichbares verpflichtendes Registersystem gibt, entstehen auch in diesem Zusammenhang Informationsunterschiede.
Es lässt sich festhalten, dass internationale Bonitätsauskünfte aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen, der damit einhergehenden Transparenz sowie der verfügbaren Informationsquellen nicht einheitlich sind. Dies bedeutet, dass internationale Bonitätsauskünfte immer im Kontext des jeweiligen Landesrechts und der Datenverfügbarkeit interpretiert werden müssen.
Für Rückfragen bzw. detailliertere länderspezifische Informationen zu den vorliegenden Veröffentlichungspflichten steht Ihnen das Team Information International gerne zur Verfügung.