Warum die dreijährige Entschuldungsdauer für Privatpersonen – gesamtgesellschaftlich betrachtet – unfair ist und warum Gläubiger nicht die privaten Schulden ihrer Kunden übernehmen können, erklären KSV1870 CEO Ricardo-José Vybiral und der Insolvenzleiter Karl-Heinz Götze im Doppelinterview.
forum.ksv: Kommendes Jahr ist für den Privatkonkurs in Österreich ein Schicksalsjahr. Warum ist das so?
Karl-Heinz Götze: Es wird entschieden, ob es auch weiterhin die verkürzte Entschuldung von drei Jahren geben soll oder nicht. Aufgrund einer EU-Richtlinie, die in Österreich am 17. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt wurde, kam es zur Einführung von zwei Abschöpfungsverfahren. Der sogenannte Tilgungsplan ermöglicht eine Entschuldung nach drei Jahren, und der Abschöpfungsplan nimmt fünf Jahre in Anspruch. Letzterer entspricht im Wesentlichen dem vor der Novelle bestehenden Abschöpfungsverfahren. Vor 2021 waren fünf Jahre der gelebte Standard und danach – wie die Praxis gezeigt hat – leider die drei Jahre. Die Gläubiger hatten dabei das Nachsehen. Im Gesetz steht allerdings, dass der Tilgungsplan befristet ist. Insofern werden wir im kommenden Jahr sehen, wie es damit weitergehen wird.
Wofür votieren Sie?
Ricardo-José Vybiral: Das ist wohl nicht schwer zu erraten. Wir sind ganz klar dafür, dass das Verfahren ausläuft und die Rückkehr zur Entschuldung von fünf Jahren eingeleitet wird. Und das hat gute Gründe: Es macht für die Gläubiger finanziell einen erheblichen Unterschied, ob ein Schuldner fünf Jahre Raten zurückzahlt oder nur drei. Es ist nicht in Ordnung, dass Gläubiger immer mehr Ausfälle hinnehmen müssen und sozusagen über die Hintertür die Schulden der Privatpersonen finanzieren. Das ist ganz besonders abzulehnen, wenn die Schulden aufgrund von Konsum zustande gekommen sind, was mittlerweile auf 31 % der Insolvenzfälle zutrifft. Hinzu kommt, dass der Tilgungsplan in Österreich installiert wurde, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass aufgrund von Corona die Insolvenzzahlen ansteigen würden und es einen erhöhten Bedarf gäbe. Das ist jedoch nicht eingetroffen: Weder COVID und seine Folgen noch die Kostenkrise der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass die Zahlen in die Höhe geschossen sind. Tatsächlich stagnieren sie eher.
Götze: Ich möchte noch kurz auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückkommen. Die EU-Richtlinie, die zur Novelle in Österreich geführt hat, stellt es den Mitgliedsstaaten frei, die dreijährige Entschuldung auch Privatpersonen zu ermöglichen. Verpflichtend umzusetzen war nur die sogenannte „zweite Chance“ für Unternehmer. Für sie sollte es verbindlich eine Entschuldung nach drei Jahren geben. Unternehmer sollen dadurch motiviert werden, schneller wieder einen Betrieb zu gründen und ihn aufgrund von „Learnings“ zum Erfolg zu führen. Zahlreiche Beispiele belegen, dass ein neuerlicher Anlauf sehr erfolgreich sein kann. Leider kam es im Windschatten der Novelle dazu, dass das Verfahren auch für Privatpersonen geöffnet wurde.
Schuldnervertreter argumentieren häufig mit dem Gleichheitsgrundsatz. Kein Argument für Sie?
Vybiral: Ja, das ist uns bekannt. Allerdings müssen wir festhalten, dass Unternehmer und Privatpersonen nicht gleich sind – was sich bereits an den unterschiedlichen Insolvenzursachen zeigt. Unternehmer tragen ein deutlich höheres wirtschaftliches Risiko und schaffen Arbeitsplätze. Sie erfüllen im Wirtschaftsgefüge eine andere Funktion als Privatpersonen. Ich möchte betonen, dass ich die Arbeit der Schuldnerberatungen respektiere und ihre Rolle bei der Entschuldung für zentral halte. Allerdings vertreten wir die Gläubiger und streben faire Lösungen für beide Seiten an. Auch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive müssen solche Themen stimmig sein.
Was meinen Sie damit?
Vybiral: Wenn jemand nach nur drei Jahren mit kaum Rückzahlungen schuldenfrei ist – was für ein Signal sendet das an alle, die ihre Rechnungen pünktlich begleichen, auch wenn es manchmal schwerfällt? In der Praxis sehen unsere Referenten bei Gericht Fälle, bei denen es aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt ist, wenn nur ein paar wenige Prozent innerhalb von drei Jahren zurückgezahlt werden. Seit Inkrafttreten der Novelle erleben wir, dass vor allem Konsumschuldner immer häufiger selbstbewusst vor Gericht erscheinen und sich mit marginalen Beträgen oder sogar Nullquoten innerhalb von drei Jahren entschulden wollen.
Götze: Ich möchte an dieser Stelle einige konkrete Beispiele aus der Praxis nennen:
- Ein Schuldner erklärt im Gericht, er habe „keinen Bock zu arbeiten“ und habe Kredite „einfach verbraucht“. Sein Schuldenstand beträgt rund 67.000 Euro. Im Gericht bietet er aufgerundet 4 % auf drei Jahre (70 Euro) an. Zwei Zahlungspläne hat er nicht erfüllt, mittlerweile läuft ein drittes Verfahren. Er macht kontinuierlich neue Schulden und bezieht durchgängig Arbeitslosengeld.
- Eine Schuldnerin hat hohe Kredite aufgenommen, um in eine Kryptowährung zu investieren – konkret in Limocoins, ein Produkt aus Afrika. Sie hat zwei Kinder. Durch massive Kursverluste entstand ein Schuldenstand von 95.000 Euro. Im Gericht wollte sie sich dann innerhalb von drei Jahren entschulden.
- Ein junger Mann, der noch zu Hause lebt, hat eine Finanzierung nach der anderen verbraucht. Im Gericht begründet er seine Schulden mit: „Ich habe halt gelebt.“ Entschulden möchte er sich in drei Jahren.
Was spricht dagegen, diesen Menschen entgegenzukommen?
Vybiral: Diese Frage berührt auch das Thema der Eigenverantwortung, die wir als Menschen haben. Gerade in diesen Fällen sehe ich, dass man für seine eigenen Handlungen geradestehen muss. Es ist wichtig, diese Beispiele klar von Härtefällen (wie Krankheit, Tod des Partners oder Jobverlust) abzugrenzen, für die es zweifellos Lösungen geben muss. In der Praxis wird bei Härtefällen eine individuelle Lösung im Rahmen der Möglichkeiten gefunden. Selbst wenn der Tilgungsplan für Konsumenten nicht mehr zulässig wäre und die Befristung greift, könnten sich Betroffene mit minimalen oder fast keinen Zahlungen durch einen Abschöpfungsplan entschulden. Wir sind der Meinung, dass sich Gesetze an der Mehrzahl der Fälle orientieren sollten und nicht an einzelnen Härtefällen.
Gläubiger erhalten heute weniger Geld zurück, weil Schuldnern für Zahlungen weniger Zeit bleibt.
Kommen wir zurück zu den Gläubigern. Sie müssen die Ausfälle tragen. Was hat sich verändert?
Götze: Im Jahr 2024 wurden 97 % der Abschöpfungsverfahren als Tilgungspläne (drei Jahre) beschlossen, nur 3 % als Abschöpfungspläne (fünf Jahre). Das Ergebnis: Gläubiger erhalten heute weniger Geld zurück, weil Schuldnern für Zahlungen weniger Zeit bleibt. Seit Inkrafttreten der Novelle im Juli 2021 (bis Ende 2024) wurden bei den dreijährigen Abschöpfungen im Schnitt pro Fall 31 % weniger zurückgezahlt als bei den fünfjährigen Abschöpfungen im gleichen Zeitraum. Auch die Zahlungsplanquoten sanken – von 32 auf 25 %.
Was bleibt zu sagen?
Vybiral: Wir appellieren an den Gesetzgeber, nicht nur die Schuldnerperspektive einzunehmen, sondern auch die Interessen der Gläubiger angemessen zu berücksichtigen. Aufgrund der deutlich verminderten Befriedigungsmöglichkeiten für Gläubiger und der damit verbundenen Erhöhung der Forderungsausfälle sind wir dafür, den Tilgungsplan ab dem 17. Juli 2026 auslaufen zu lassen. Die Entschuldungsfrist für Privatpersonen, deren Zahlungsunfähigkeit nicht auf eine frühere Selbstständigkeit zurückzuführen ist, ist mit fünf Jahren angemessen und fair gegenüber allen Beteiligten. Eine schnellere Entschuldung im Rahmen eines Sanierungs- oder Zahlungsplans bleibt mit Zustimmung der Gläubiger weiterhin möglich.
Aus dem Magazin forum.ksv - Ausgabe 04/2025.