Privatinsolvenz Karl-Heinz Grasser: Insolvenzforderungen

Privatinsolvenz des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser:
Mehr als 23 Millionen Euro an Insolvenzforderungen anerkannt

Am 14.04.2026 findet am Bezirksgericht Kitzbühel eine Tagsatzung zur Prüfung der von den Gläubigern angemeldeten Forderungen statt. Die Gläubiger machen Ansprüche in Höhe von mehr als 35,6 Millionen Euro geltend, wobei der Insolvenzverwalter davon rund 23,1 Millionen als berechtigt ansieht.

Innsbruck, 13.04.2026 – Acht Gläubiger haben Forderungen in Höhe von mehr als 35,6 Millionen Euro angemeldet – Hauptgläubigerin ist die Republik Österreich. Ein möglicher Massezufluss könnte sich aus Liechtensteinischen Konten ergeben. Darüber hinaus wird eine wesentliche Richtungsentscheidung des Verfahrens sein, ob die Republik dem von Mag. Karl-Heinz Grasser angebotenen Zahlungsplan zustimmt. Als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband steht der KSV1870 seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens im regelmäßigen Austausch mit dem erfahrenen Innsbrucker Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Herbert Matzunski. Dabei wurden wesentliche Themen bereits im Vorfeld der am 14.04.2026 am Bezirksgericht Kitzbühel stattfindenden Prüfungstagsatzung erörtert und das Verfahren somit beschleunigt.

Höhe der Verbindlichkeiten und Gläubigerstruktur

Insgesamt haben acht Gläubiger Forderungen in Höhe von über 35,6 Millionen Euro bei Gericht angemeldet. Der Insolvenzverwalter wird in der morgigen Prüfungstagsatzung erklären, dass davon über 23,1 Millionen Euro berechtigt sind. Hauptgläubigerin des Herrn Mag. Karl-Heinz Grasser ist die Republik Österreich. Zum einen werden aus dem Titel Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Themenkomplex BUWOG über 12,9 Millionen Euro begehrt. Daneben gibt es Abgabenforderungen der Finanz in Höhe von 10,1 Millionen Euro. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Matzunski sieht diese Ansprüche allesamt als berechtigt an.

Nach den dem KSV1870 vorliegenden Informationen geht der Insolvenzverwalter davon aus, dass ein Anspruch in Millionenhöhe doppelt angemeldet wurde und sohin zu bestreiten sein wird. Gläubiger, deren Forderung in der morgigen Prüfungstagsatzung bestritten werden, haben grundsätzlich die Möglichkeit, in einem separaten Zivilprozess gegen die durch den Insolvenzverwalter vertretene Insolvenzmasse die Feststellung des im Insolvenzverfahren geltend gemachten Anspruchs zu begehren. Das Prozessrisiko in einem separaten Verfahren zur Feststellung einer bestrittenen Forderung ist für Gläubiger jedoch groß. Die Kosten des separaten Verfahrens werden vom gesamten festzustellenden Forderungsbetrag berechnet und sind damit vergleichsweise hoch, da selbst bei Obsiegen im Feststellungsprozess der Gläubiger immer nur die Quote aus dem Insolvenzverfahren erhält.

Vorgefundenes Vermögen 

Der Insolvenzverwalter konnte zwischenzeitlich rund 200.000 Euro für die allgemeine Insolvenzmasse einbringlich machen. Davon stammen rund 40.000 Euro aus der Auflösung einer Lebensversicherung des Insolvenzschuldners und 25.000 Euro aus dem Verkauf einer Uhr. Weiters wurde die Beschlagnahme eines Bankguthabens aufgehoben und daraus flossen mehr als 150.000 Euro in die Insolvenzmasse. Aktuell versucht der Insolvenzverwalter Kontoguthaben in Liechtenstein, die unter Umständen Mag. Karl-Heinz Grasser zuzurechnen sind, für die Gläubiger in diesem Verfahren abzurufen. Eine Auszahlung scheitert derzeit daran, dass ein gerichtliches Verfügungsverbot über diese Konten in Liechtenstein ausgesprochen wurde. Der Insolvenzverwalter erklärt dazu, dass in Liechtenstein ein Strafverfahren wegen Verdachts der Geldwäscherei behänge. „Die weiteren diesbezüglichen Entwicklungen sind für die Gläubiger sehr wichtig, weil der potenzielle Massezufluss erheblich ist. Wir sprechen von mehreren hunderttausend Euro.“, so MMag. Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 Standortes in Innsbruck.      

Verfahrensausblick und Rolle der Republik Österreich 

Der Insolvenzverwalter wird in den kommenden Monaten die Verwertung des Vermögens des Insolvenzschuldners weiter vorantreiben. Auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen scheint ein Massezufluss durch die Freigabe von Kontoguthaben in Liechtenstein realistisch. Der KSV1870 rechnet daneben mit keinen weiteren wesentlichen Eingängen. „Angesichts der Höhe der festgestellten Insolvenzverbindlichkeiten ist klar, dass aus der Verwertung des Vermögens des Insolvenzschuldners die Gläubiger nur eine symbolische Befriedigung im unteren einstelligen Prozentbereich erhalten werden“, so Schaller.

Mag. Karl-Heinz Grasser versucht in diesem Insolvenzverfahren eine Entschuldung zu erreichen. Zu diesem Zweck bietet er derzeit – neben der Quote, die vom Insolvenzverwalter aufgrund der Verwertungstätigkeit ausgeschüttet wird – den Gläubigern weitere drei Prozent im Rahmen eines Zahlungsplans an. Diese finanziellen Mittel von knapp 700.000 Euro sollen durch dritte Personen finanziert werden und könnten relativ rasch an die Gläubiger fließen. Voraussetzung dafür ist, dass der Insolvenzschuldner die Zustimmung der Gläubiger zu seinem Zahlungsplanangebot erhält.

Klaus Schaller erklärt: „Mag. Karl-Heinz Grasser benötigt für die Annahme des Zahlungsplans zwingend die Zustimmung der Hauptgläubigerin Republik Österreich. Diese Zustimmung dürfte vermutlich schwer zu erreichen sein, da die Republik Österreich mit der Forderung über 12,9 Millionen Euro aus dem Themenkomplex BUWOG über einen Anspruch verfügt, der bei Ablehnung eines Zahlungsplanvorschlages grundsätzlich keiner Restschuldbefreiung im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens zugänglich ist.“

Für den Fall der Ablehnung eines Zahlungsplans und der Einleitung des Abschöpfungsverfahrens dürfte Mag. Karl-Heinz Grasser demnach rund 10,2 Millionen Euro regulieren können. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verbleiben aber nach Durchlaufen eines Abschöpfungsverfahren Passiva in Höhe von 12,9 Millionen Euro, die die Republik – bis zum Eintritt der Verjährung (Frist: 30 Jahre) - weiter betreiben kann.  

Um das Ziel, seine finanzielle Situation nachhaltig zu regulieren, wird Mag. Karl-Heinz Grasser mit der Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich entsprechende Verhandlungen führen müssen. Inwieweit von Seiten der Republik Österreich überhaupt Gesprächsbereitschaft hinsichtlich der Abgabe einer Zustimmung zu einem Zahlungsplan besteht, bleibt abzuwarten.

Grafische Darstellung des möglichen weiteren Verfahrensverlaufs 

Verfahrensvariante bei Zustimmung zum Zahlungsplan durch die Gläubiger:

Grafische Darstellung Zustimmung Zahlungsplan Privatkonkurs Karl-Heinz Grasser

Verfahrensvariante bei Ablehnung des Zahlungsplans durch die Gläubiger:

Ablehnung Zahlungsplan Grafik Privatkonkurs Karl-Heinz Grasser

Rückfragenhinweis: 
MMag. Klaus Schaller                    MMag. Karl-Heinz Götze
KSV1870 Regionalleiter West                KSV1870 Leiter Insolvenz Österreich
Telefon 050 1870-3030                    Telefon 050 1870-8470
@: schaller.klaus@ksv.at                    @: goetze.karl-heinz@ksv.at