Insolvenz: Elektroinstallationen Manfred Zanolin e.U.

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Letztes Update: 13.03.2025 |

Basisdaten

  • 1082294
  • 198768A
  • Elektroinstallationen Manfred Zanolin e.U. FN 350056p wh.: 6063 Rum, Anton-Falch-Str. 6D
  • Schuldner
  • LG-Innsbruck
  • 19S13/25x
  • 07.04.2025; 10:40; VHS 212
  • 1. Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung, Prüfungstagsatzung und Sanierungsplantagsatzung
  • Dr. Herbert Matzunski Rechtsanwalt
  • 100% Elektroinstallation
  • Betrieben wird die Elektrotechnik.
  • 2000
  • FN 350056 p
  • ATU48174808
  • 10022023
  • 31.12.2010

Presseinformation

Gegenstand des Unternehmens: Der Schuldner gründete sein Unternehmen im Jahr 2000. Die Protokollierung des Unternehmens im Firmenbuch erfolgte im Jahr 2008.  

Passiva lt. Schuldnerangaben: rund 3,7 Millionen Euro. Ein Großteil dieser Verbindlichkeiten entfällt auf Banken. 

Insolvenzursache (lt. Schuldnerangaben): Über die Gründe dieser Insolvenz liegen uns derzeit noch keine geprüften Informationen vor. Diese Ursachen werden wir in Zusammenarbeit mit der Insolvenzverwaltung erheben. Laut Insolvenzeröffnungsantrag hat es Schwierigkeiten bei der Abrechnung eines großen Auftrages gegeben. Ein sehr großer Kunde zahlt aktuell nicht und macht seinerseits Forderungen gegen Herrn Zanolin geltend. Daneben soll es aufgrund der Covid-Pandemie immer wieder zu Projektverzögerungen gekommen sein. Diese Verzögerungen hätten zu kostenintensiven Liquiditätsengpässen im Unternehmen des Herrn Zanolin geführt.

Weitere verfahrensrelevante Daten: Ob die vom Insolvenzgericht bestellte Masseverwaltung den schuldnerischen Betrieb ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortführen kann, wird sich zeigen. Diese Entscheidung wird zeitnah nach der Eröffnung des Verfahrens zu treffen sein. Es bleibt insbesondere abzuwarten, ob der Schuldner in der Lage ist, nachvollziehbar darzustellen, dass eine Fortführung auf wirtschaftlich soliden Beinen stehen kann. Geplant ist der Einstieg eines Investors, welcher auch in Zukunft eine stabile finanzielle Situation gewährleisten kann. Grundsätzlich soll die Finanzierung der Sanierungsplanquote aber aus dem laufenden Betrieb erfolgen.

Der KSV1870 wird den aktuell vorliegenden Sanierungsplanvorschlag mit einer Quote von 20 Prozent auf seine Angemessenheit und Finanzierbarkeit hin überprüfen.

Schritt eins

Voraussichtliche Kosten berechnen

Schritt zwei

Auftragsdaten erfassen

Schritt drei

Daten prüfen und bestätigen - fertig!

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