Insolvenz: Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H.
This content is available in German only. Letztes Update: 11.03.2026 |Basisdaten
- KSV1870 Nummer181364
- InsolvenzartSanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- Insolvenznummer191432B
- Name lt. EdiktMagazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesell- schaft m.b.H.
- AntragstellerSchuldner
- GerichtLG-Wr.Neustadt
- Geschäftszahl11S40/26g
- Tagsatzung21.05.2026; 10:00; Saal 34
- TagsatzungsartPrüfungs- und Berichtstagsatzung
- Tagsatzung11.06.2026; 10:00; Saal 34
- TagsatzungsartSanierungsplantagsatzung
- InsolvenzverwalterMag. Maria Christina Nau Rechtsanwältin
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Branchen95% Einzelhandel mit Möbeln
5% Buffets und Imbissstuben
- TätigkeitsbereichBetrieben wird der Einzelhandel mit Möbel, Wohn- und Küchenaccessoires und Heimtextilien. Angeschlossen ist auch eine Imbissstube.
- Gründungsjahr1988
- FirmenbuchnummerFN 71637 z
- UID-NummerATU19455202
- OENB-Nummer797154
- Datum der letzten Bilanz30.06.2024
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Ehemalige Firmennamen
Interio Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H.
Presseinformation
Unternehmensgegenstand:
Die Schuldnerin beschäftigt sich unter dem Betriebsnamen „Interio“ mit dem Handel von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Hausrat. Neben dem Hauptstandort in 2334 Vösendorf betreibt die Schuldnerin drei weitere Filialen:
Filialen:
• Mariahilfer Straße 19, 1060 Wien
• Landstraße 36, 4020 Linz
• Schmiedgasse 2, 8010 Graz
Weiters befindet sich in 2514 Traiskirchen ein Lager.
Betroffene Dienstnehmer: 37 Dienstnehmer, laut eigenen Angaben sind die Löhne/Gehälter seit Februar 2026 offen
Passiva (laut Schuldnerangaben): rund EUR 6,8 Mio.
Gläubiger: 69 Gläubiger
Insolvenzursachen (Schuldnerangaben):
Über das Vermögen der Schuldnerin war bereits im Jahr 2024 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung anhängig, welches nach Annahme und rechtskräftiger Bestätigung eines Sanierungsplans mit einer Quote von 20 % aufgehoben worden ist. Die letzte Teilquote dieses Sanierungsplans in der Höhe von 5 % wäre im März 2026 fällig. Aufgrund gestiegener Energie-, Personal- und Mietkosten sowie rückläufigen Umsatzzahlen kann die Schuldnerin diese nicht mehr bezahlen und musste daher neuerlich ein Sanierungsverfahren beantragen.
Ausblick:
Die Schuldnerin bietet ihren Gläubigern eine Sanierungsplanquote von 20 %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, an. Hierbei handelt es sich um die gesetzliche Mindestquote. Die Angemessenheit und Erfüllbarkeit des angebotenen Sanierungsplans wird der Insolvenzverwalter im Rahmen des Sanierungsverfahrens entsprechend zu evaluieren haben.
„Die Schuldnerin strebt eine Fortführung und Sanierung ihres Unternehmens an. Die angebotene Sanierungsplanquote soll aus dem Fortbetrieb finanziert werden.“, so Alexander Greifeneder vom KSV1870.