Insolvenz: Sun Contracting Norica Plus GmbH

This content is available in German only. Letztes Update: 04.11.2025 |

Basisdaten

  • KSV1870 Nummer7485168
  • InsolvenzartKonkursverfahren
  • Insolvenznummer204022A
  • Name lt. EdiktSun Contracting Norica Plus GmbH Errichtung von Photovoltaikanlagen
  • AntragstellerSchuldner
  • GerichtLG-Linz
  • Geschäftszahl17S173/25b
  • Tagsatzung23.01.2026; 10:50; Saal 522
  • Tagsatzungsart1. Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung
  • InsolvenzverwalterMMag. Dr. Stefan Piringer Rechtsanwalt
  • Branchen100% Elektrizitätserzeugung
  • TätigkeitsbereichGeschäftszweig laut Firmenbuch: Errichtung von Photovoltaikanlagen
  • Gründungsjahr2017
  • FirmenbuchnummerFN 466495 y
  • UID-NummerATU72101717
  • OENB-Nummer20133804
  • Datum der letzten Bilanz31.12.2023
  • Ehemalige Firmennamen enerxia NORICA PLUS GmbH

Presseinformation

Am 31.10.2025 wurde über das Vermögen der Sun Contracting Norica Plus GmbH, 4020 Linz, Wegscheider Straße 26, ein Konkursverfahren am Landesgericht Linz beantragt.

Gegenstand des Unternehmens: 
Der produzierte Strom wird eingespeist und vergütet, man ist für einen Hauptabnehmer tätig.

Gesellschafterin: 
Sun Contracting AG, FL-9496 Balzers
Über das Vermögen der Sun Contracting AG wurde am 31.10.2025 ein Konkursantrag in Liechtenstein gestellt
HASSLACHER HERMAGOR GmbH

Geschäftsführer:
Erwin Skola

Betroffene Dienstnehmer: 
keine

Betroffene Gläubiger:
10  

Aktiva:
rd. EUR 759.000,00 (Liquidationswert)

Passiva:
rd. EUR 1,176.000,00 (darin Verbindlichkeiten von rd. 710.00,00 gegen Konzerngesellschaften)

Die Antragstellerin betrieb eine in ihrem Eigentum stehende PV-Anlage in Hermagor, welche unerwartet hohe Reparatur- und Mängelbehebungsarbeiten verursachte.

Ab sofort können Gläubigerforderungen über den KSV1870, der die Gläubiger vertritt, bis zum 09.01.2026 angemeldet werden. Mail: insolvenz.linz@ksv.at

Eine Übermittlung der Forderungsanmeldung an den Masseverwalter ist rechtlich wirkungslos.

Sämtliche Gesellschaften streben keine Sanierung an, es wird zu einer Verwertung des Vermögens kommen.

Besonderheit bei Nachrangdarlehen und Crowdfunding-Investoren: 

Die Frist zur Anmeldung der Forderungen gilt nicht für Gläubiger nachrangiger Forderungen. 

Zu nachrangigen Forderungen zählen alle Forderungen aus eigenkapitalersetzenden Leistungen und Forderungen, bei denen ein Rangrücktritt besteht (nachrangiges Kapital bzw. Darlehen). Sohin zählen bspw. Anleger, die Nachrangdarlehen gezeichnet haben, oder nachrangige Crowdfunding-Investoren als nachrangige Gläubiger. 

§ 57a IO normiert für diese eine zwingende Rückstehung bis zur vollständigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Nachrangige Forderungen sind nur anzumelden, wenn das Insolvenzgericht diese am Ende des Verfahrens dazu ausdrücklich schriftlich auffordert. Vorzeitige Anmeldungen werden vom Insolvenzgericht als unzulässig zurückgewiesen. Diese wurde auch vom Insolvenzgericht bereits in der Ediktsdatei veröffentlicht. 

Hinweise auf die Nachrangigkeit Ihrer Forderung finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. 

Anleihen, Aktien und Forderungen betreffend der Sun Contracting AG in Liechtenstein

Forderungen gegen die Sun Contracting AG in Liechtenstein können nicht in Österreich geltend gemacht werden. Eine Kontaktaufnahme mit der Masseverwaltung in Liechtenstein wird angeraten. Ebenso wird Gläubigern empfohlen, die Homepage der Sun Contracting AG zu besuchen, um aktuelle Informationen zu erhalten. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Sun Contracting AG in Liechtenstein wird in Kürze erfolgen. 

 

Schritt eins

Voraussichtliche Kosten berechnen

Schritt zwei

Auftragsdaten erfassen

Schritt drei

Daten prüfen und bestätigen - fertig!

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