Insolvenz: Grundbichler Garten-Forst GmbH
This content is available in German only. Letztes Update: 28.08.2026 |Basisdaten
- KSV1870 Nummer8247472
- InsolvenzartSanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- Insolvenznummer209773
- Name lt. EdiktGrundbichler Garten-Forst GmbH Firmenbuchnummer 600531i
- AntragstellerSchuldner
- GerichtLG-Salzburg
- Geschäftszahl71S101/26i
- Tagsatzung30.09.2026; 09:30; Saal 304
- Tagsatzungsart1. Gläubigerversammlung und Berichtstagsatzung
- Tagsatzung18.11.2026; 09:30; Saal 304
- TagsatzungsartPrüfungs- und Sanierungsplantagsatzung
- InsolvenzverwalterDr. Stefan Lirk Rechtsanwalt
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Branchen100% Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf
- TätigkeitsbereichBetrieben werden der Handel mit und die Reparatur von Garten- und Forstgeräten.
- Gründungsjahr2023
- FirmenbuchnummerFN 600531 i
- UID-NummerATU79163959
- OENB-Nummer29737117
- Datum der letzten Bilanz31.12.2024
Presseinformation
- Betriebsgegenstand: Handel mit Landmaschinen sowie Forst- und Gartengeräten.
- Geschäftsführer:
Anna Grundbichler
Stefanie Grundbichler - Gesellschafter:
Anna Grundbichler (50 %)
Stefanie Grundbichler (50 %) - Betroffene Gläubiger: 46
- Betroffene Dienstnehmer: Keine (die umsatzrelevante Tätigkeit wird von den geschäftsführenden Gesellschafterinnen ausgeübt)
- Aktiva: Anlage- und Umlaufvermögen (Bewertung offen), Kundenforderungen von rd. EUR 32.500,00.
- Passiva: rd. EUR 1 Mio.
Insolvenzursachen (lt. Schuldnerangaben):
Wie der KSV1870 erfahren konnte, sind die Insolvenzursachen primär auf Fehlinvestitionen durch Zukauf von weiteren Standorten zurück zu führen. Die ursprünglichen Investitionskosten von rd. EUR 800.000,00 konnten durch laufende Erträge nicht rückgeführt werden. Außerdem war im Land- und Forstwirtschaftsbereich auch eine Investitionszurückhaltung am Kundensektor feststellbar. Eine Reduktion des Personalstandes und die Schließung von zwei Standorten wurden in der Folge vorgenommen. Eine wirtschaftliche Erholung ist durch diese Einsparungen nicht eingetreten, eine außergerichtliche Sanierung ist letztlich leider gescheitert.
Angeboten wird den Gläubigern eine Sanierungsplanquote lautend auf Bezahlung einer 20 %igen Quote binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht aber vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes.
„Die Schuldnergesellschaft ist laut Eigenantrag zuversichtlich durch die Fortführung des Betriebes die erforderlichen Mittel für die Erfüllung des Sanierungsplanes aufbringen zu können“, so Elisabeth Eppich vom KSV1870, Standort Salzburg.
Die Angaben konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht überprüft werden.