Generalvollmacht

Die Generalvollmacht ermöglicht es uns, in Insolvenzverfahren unbürokratisch für Sie tätig zu sein.

  • Verringerter Verwaltungsaufwand für Sie - ein einfacher Forderungsnachweis zur Anmeldung genügt.
  • Einhalten der Anmeldefrist - keine Einzelvollmacht für jedes Insolvenzverfahren.
  • Fristversäumnisse und zusätzliche Gebühren werden so verhindert.
  • Wir handeln nur nach Rücksprache mit Ihnen!

Eine Generalvollmacht umfasst nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften

  • Forderungen anzumelden
  • Eingaben und Anträge, insbesondere Insolvenzanträge, einzubringen und zurückzuziehen
  • Rechtsmittel zu erheben
  • Zustellungen in Empfang zu nehmen
  • Vergleiche abzuschließen
  • Geld und Geldeswert in Empfang zu nehmen
  • Stimmrecht in allen Verfahren auszuüben.

Laden Sie daher jetzt die Generalvollmacht herunter, unterzeichnen Sie diese und mailen Sie ein Foto oder einen Scan davon an ins.generalvollmachten@ksv.at. Wir benötigen kein Original.        

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