Die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken, während die vorläufigen Passiva* gestiegen sind.
Wien, 18.03.2026 – Laut aktueller KSV1870 Hochrechnung wurden im ersten Quartal 2026 in Österreich 2.150 eröffnete Schuldenregulierungsverfahren gezählt. Das entspricht einem Rückgang von 5,1 Prozent und sind rund 24 Fälle pro Tag. Während sich die Verfahrenszahlen in acht Bundesländern teils deutlich reduziert haben, steht in Vorarlberg ein Anstieg von 15,7 Prozent zu Buche. Die vorläufigen Passiva* sind hingegen trotz niedrigerer Fallzahlen um 37,1 Prozent auf 325 Mio. Euro angewachsen. Mit einer Einschränkung: In Wien gab es einen Fall mit sehr hohen Passiva, ohne diesen die österreichweiten Passiva* in einem deutlich moderateren Ausmaß angewachsen wären - und zwar um 7,2 Prozent auf 254 Mio. Euro. Ob sich die aktuelle Entwicklung bis zum Jahresende fortsetzen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Aus heutiger Sicht ist tendenziell mit einem ähnlichen Ergebnis wie im Vorjahr zu rechnen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gestalten sich weiterhin schwierig und die Situation für Österreichs Privathaushalte ist unverändert angespannt. Zwar ist seit Jahresbeginn ein Rückgang der Inflation im Vergleich zum Vorjahr erkennbar, doch angesichts der zuvor langen Krisenphase ist das zu wenig, damit sich die finanzielle Lage der Menschen rasch und im notwendigen Ausmaß erholt. Vor allem auch in Verbindung mit dem Umstand, dass angesichts jüngster geopolitischer Entwicklungen neue Gefahrenherde hinzugekommen sind, die ein potenzielles Risiko für den heimischen Wirtschaftskreislauf darstellen. „Angesichts dieser gesamtwirtschaftlichen Lage war es nicht unbedingt zu erwarten, dass die Zahl der Privatkonkurse seit Jahresbeginn leicht rückläufig ist, nachdem bereits im Vorjahr ein leichter Rückgang zu Buche stand“, erklärt MMag. Karl-Heinz Götze, MBA, Leiter KSV1870 Insolvenz. Dabei fällt auf, dass im Bundesländervergleich mit Vorarlberg (+ 15,7 %) lediglich ein Bundesland einen Anstieg verzeichnet, während alle anderen Bundesländer teils deutliche Rückgänge verzeichnen. Am deutlichsten fällt das Minus mit 22,2 Prozent im Burgenland aus.
Wien mit den meisten Privatkonkursen pro 100.000 Einwohner
Wie die aktuelle KSV1870 Hochrechnung zeigt, gibt es in der Bundeshauptstadt nicht nur in absoluten Zahlen die meisten Fälle (795), sondern auch die höchste Quote pro 100.000 Einwohner – und zwar 38,9 eröffnete Schuldenregulierungsverfahren (- 1% gegenüber 2025). Die niedrigste Zahl an Privatkonkursen pro 100.000 Einwohner erzielt das Burgenland (9,3 Fälle). Es ist zugleich jenes Bundesland mit dem größten Rückgang (- 22 %) im Jahresvergleich. Darüber hinaus verzeichnet Vorarlberg (32,3 Fälle pro 100k Einwohner) als einziges Bundesland einen Anstieg (+ 16 %).
Vorläufige Passiva* steigen
Im Vergleich zu den Fallzahlen verzeichnen die vorläufigen Passiva* seit Jahresbeginn einen Anstieg, wie die aktuelle KSV1870 Analyse belegt. Diese sind gegenüber dem ersten Quartal 2025 in Summe um 37,1 Prozent auf insgesamt 325 Mio. Euro angestiegen, was einer durchschnittlichen Schuldenhöhe pro Schuldner von 151.000 Euro (+ 46.000 Euro) entspricht. An dieser Stelle muss jedoch erwähnt werden, dass es in Wien einen Fall mit sehr hohen Passiva gab, ohne diesen die Passiva* für ganz Österreich in deutlich geringerem Ausmaß angestiegen wären – und zwar um 7,2 Prozent auf insgesamt 254 Mio. Euro. In diesem Fall beträgt die durchschnittliche Schuldenhöhe pro Schuldner 118.000 Euro (+ 13.000 Euro).
Prognose 2026 gestaltet sich schwierig
Um eine seriöse Einschätzung mit Blickrichtung Jahresende abgeben zu können, braucht es möglichst zuverlässige Rahmenbedingungen. Diese sind aktuell kaum gegeben, weshalb es nur bedingt möglich ist, eine konkrete Prognose für das heurige Jahr abzugeben. Aus heutiger Sicht ist bei den Privatkonkursen tendenziell damit zu rechnen, dass Ende 2026 in etwa das Vorjahresniveau erreicht werden könnte – das wären rund 8.800 eröffnete Schuldenregulierungsverfahren. Somit würde ein weiteres Jahr das Niveau aus Vorkrisenzeiten (rd. 9.500 Fälle) bei weitem nicht erreicht werden. „Massive Veränderungen der Fallzahlen sind im Jahresverlauf zum gegenwärtigen Zeitpunkt eher nicht zu erwarten“, so Götze. Die tatsächliche Entwicklung wird schlussendlich auch davon abhängen, wie sich einerseits die finanziellen Rahmenbedingungen für die Privathaushalte im Jahresverlauf entwickeln werden, und andererseits, wie sich die Bundesregierung schlussendlich entscheiden wird, ob es in Österreich auch über den Sommer 2026 hinaus die Möglichkeit des dreijährigen Tilgungsplans für Verbraucher geben wird oder nicht.
Faktenbasierte Entscheidung in puncto Entschuldungsdauer erwartet
Sollte zukünftig wieder ausschließlich die fünfjährige Entschuldungsdauer – wofür der KSV1870 unverändert plädiert – gelten, wäre ein kurzfristiger, sprunghafter Anstieg der Fallzahlen bis zur Jahresmitte möglich, da in diesem Fall einige Schuldner versuchen könnten, noch vor Ablauf der aktuellen Regelung im Juli 2026 ein entsprechendes Verfahren zu starten, um die kürzere Entschuldungsdauer von drei Jahren zu nutzen.
Der KSV1870 weist an dieser Stelle nochmals ausdrücklich daraufhin, dass Unternehmer eine bedeutend höhere wirtschaftliche Gesamtverantwortung tragen, Arbeitsplätze schaffen und unternehmerische Risiken eingehen, während allein im vergangenen Jahr fast 40 Prozent aller von „echten Privatpersonen“ verschuldeten Privatkonkurse auf persönliches Verschulden zurückzuführen waren – vor allem die Überschätzung der eigenen finanziellen Leistungskraft stand dabei besonders häufig im Mittepunkt. „Diese unterschiedlichen Voraussetzungen müssen im Rahmen einer faktenbasierten Entscheidung jedenfalls Berücksichtigung finden“, erklärt Götze, der ergänzt: „Österreich verfügt über ein funktionierendes Insolvenzsystem mit vergleichsweise hohen Rückzahlungsquoten, das auch international große Anerkennung findet. Dieses System sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“
Abseits der Fallzahlen ist mittel- und langfristig davon auszugehen, dass der größte Unterschied zwischen der dreijährigen und der fünfjährigen Entschuldungsdauer vor allem im Bereich der finanziellen Rückflüsse gegeben wäre, da es im Rahmen einer längeren Rückzahlungsperiode naturgemäß eher möglich wäre, signifikantere Rückzahlungen an die Gläubiger zu tätigen. „Wir sprechen von Unternehmen, die eine bestimmte Leistung erbracht haben und deren Forderungen zurecht bestehen“, so Götze.
*) Die Passiva für das erste Quartal 2026 sind vorläufige Werte und beziehen sich auf den Stichtag der Hochrechnung, den 12.03.2026. Im Zuge der fortlaufenden Insolvenzverfahren werden sich diese Passiva noch verändern.
Zur Pressemeldung Privatkonkurse 1. Quartal 2026 - HR
Zur Pressemeldung Unternehmensinsolvenzen 1. Quartal 2026 - HR