Insolvenz: Gastronom Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.
This content is available in German only. Letztes Update: 03.06.2026 |Basisdaten
- KSV1870 Nummer94676
- InsolvenzartKonkursverfahren
- Insolvenznummer207957
- Name lt. EdiktGastronom Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. FN 18803b Restaurant Geisterburg 6020 Innsbruck, Anichstraße 12
- AntragstellerSchuldner
- GerichtLG-Innsbruck Abt. 40
- Geschäftszahl51S15/26b
- Tagsatzung27.07.2026; 14:00; VHS 212
- Tagsatzungsart1. Gläubigerversammlung, Prüfungstagsatzung und Berichtstagsatzung
- InsolvenzverwalterDr. Walter Waizer Rechtsanwalt
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Branchen100% Restaurants und Gaststätten
- Tätigkeitsbereichzuletzt: Betrieben wird ein Restaurant.
- Gründungsjahr1968
- FirmenbuchnummerFN 18803 b
- UID-NummerATU75489106
- OENB-Nummer286540
- Datum der letzten Bilanz31.03.2025
Presseinformation
• Gegenstand des Unternehmens: Die Schuldnerin ist in der Gastronomie operativ tätig. Es wird das Restaurant Geisterburg in Hall in Tirol von ihr betrieben.
• Unbeschränkt haftende Gesellschafterin: Gastronom Gesellschaft m.b.H.
• Kommanditist: Markus Hannes Josef Cammerlander, geb. 04.07.1997
• Betroffenen Dienstnehmer: 22
Insolvenzursache und weitere Details:
Die Schuldnerin wurde im Jahr 1992 gründet. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Schuldnerin bei Gericht eingebracht.
Nach dem vorliegenden Insolvenzantrag gab es seit der Übernahme des Betriebes Schwierigkeiten in mehreren Bereichen. Neben Problemen mit dem Personal wären Investitionen ins Objekt notwendig gewesen, welche letztlich aufgrund der angespannten Liquiditätssituation nicht finanziert werden konnten.
Die Höhe der aushaftenden Verbindlichkeiten ist derzeit kaum abschätzbar. Im Zuge dieses Insolvenzverfahrens wird sich die tatsächliche Höhe der Passiva zeigen. Insbesondere liegen noch keine belastbaren Informationen zu den Außenständen bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften (ÖGK, Finanzamt) vor.
Ob die Insolvenzschuldnerin ihre Gesellschaft sanieren will, ist derzeit nicht bekannt. Voraussetzungen dafür wäre wohl eine Fortführung des operativen Betriebes während des Insolvenzverfahrens. Nach den Schilderungen der Insolvenzschuldnerin im Insolvenzeröffnungsantrag käme eine zeitnahe Schließung des Betriebes mittels Gerichtsbeschlusses für den KSV1870 nicht überraschend. Die Insolvenzverwaltung wir jedenfalls zeitnah zu prüfen haben, ob ein Fortbetrieb ohne weitere Nachteile für die Gläubiger zumindest theoretisch möglich wäre.
Die Angaben konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht überprüft werden.