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Welche Hinweise Sie als Geschäftspartner nicht ignorieren sollten und wann wir als Wirtschaftsauskunftei hellhörig werden.
Als langjähriger KSV1870 Mitarbeiter im Bereich der Wirtschaftsinformation einer Auskunftei habe ich schon viel erlebt. Es gibt eine ganze Reihe von Anzeichen, die darauf hinweisen können, dass es mit einem Unternehmen bergab geht. Dies muss nicht zwangsläufig in einer Insolvenz münden, es kommt aber immer wieder vor. Sollten Sie nachfolgende Vorkommnisse bei Geschäftspartnern beobachten, so kann ein „Abbruch“ der Zusammenarbeit gerechtfertigt sein, bevor das eigene Unternehmen Schaden nimmt. Aber nicht immer muss es gleich zum totalen „Cut“ kommen, in jedem Fall empfehle ich aber die weiteren Entwicklungen genau zu beobachten und absichernd Maßnahmen (etwa die Anpassung der Zahlungsmodalitäten) zu erreichen.
1. Zahlungsverhalten ändert sich
Es kommt immer wieder vor – plötzlich werden die finanziellen Ressourcen knapp und die Bezahlung der Rechnungen gerät ins Stocken. Wird plötzlich verspätet bezahlt bzw. wird die Skonto-Vereinbarung nicht mehr genutzt, dann kann das ein erster Hinweis auf eine angespannte finanzielle Lage sein. Ebenso, wenn ein Unternehmen auf seinen Geschäftspartner zugeht und das Zahlungsziel verlängern möchte oder um eine Ratenvereinbarung bittet. Werden Zahlungsanstände und Inkassofälle bekannt, dann ist das natürlich ein gewichtiges Indiz für Liquiditätsprobleme. Stellt ein Betrieb die Zahlungen komplett ein, etwa weil der Kontorahmen ausgeschöpft ist, dann sind die Probleme offensichtlich. Wird das Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht mehr bezahlt, dann ist dies ebenso ein starker Hinweis auf ernste Schwierigkeiten.
2. KSV-Rating verschlechtert sich
Ist das Rating eines Geschäftspartners im Sinkflug oder schwächt sich kontinuierlich ab, dann sollte dies nicht unbeobachtet bleiben. Wir empfehlen das Rating – insbesondere von sehr wichtigen Partnern – laufend im Blick zu behalten, um zeitnah reagieren zu können. Natürlich mit dem Ziel, eigene Zahlungsausfälle zu vermeiden. Hier gibt es die Möglichkeit, mehrmals im Jahr eine Bonitätsauskunft zu kaufen oder das betreffende Unternehmen in den KSV1870 Bonitätsmonitor einzumelden. Bei letzterem wird der Auftraggeber umgehend informiert, wenn sich beim Unternehmen etwas ändert – vom Rating bis zur Adresse.
3. Bilanz auffällig
Erstellt ein Unternehmen eine Bilanz, dann bildet sie neben zahlreichen anderen Daten das Fundament von Bonitätsauskünften. Weist ein Betrieb erstmals ein negatives Eigenkapital aus, dann ist auch von buchmäßiger Überschuldung die Rede. Jede Kapitalgesellschaft, die in diesem Sinne überschuldet ist, muss sich deklarieren und eine Fortbestandsprognose abgeben, die im Anhang einsehbar ist. Hier erklärt die Geschäftsleitung, warum das Unternehmen „eigentlich“ doch nicht überschuldet ist. Dies kann sein, weil etwa der Geschäftsführer einen Privatkredit zur Verfügung stellt, um das Unternehmen überlebensfähig zu halten. Es kann aber auch ein Maßnahmenpaket sein, das das Unternehmen wieder in die Gewinnzone bringen soll. Falls es Überlegungen gibt, einen Partner ins Unternehmen zu holen, der frisches Kapital zuschließt, so sollte dies erwähnt werden, ebenso wie die Ankündigung mithilfe neuer Geschäftsfelder den Turnaround zu schaffen. Fällt die Fortbestandsprognose allerdings negativ aus, so ist dies ein Alarmzeichen. Beispiel: Die Gesellschaft hat zwei Mio. Schulden und 10.000 Euro an Vermögenswerten. Es ist nicht mehr mit einer Abdeckung der Schulden in den nächsten Jahren zu rechnen – der Betrieb ist rechnerisch überschuldet, sprich die Schulden sind größer als die Vermögenswerte. Auch ein Jahresverlust, sprich ein operativ negatives Ergebnis, kann ein Anzeichen (muss aber nicht) für Gefährdung des Betriebs sein, da das Unternehmen im betreffenden Jahr nicht profitabel gewirtschaftet hat. Sorgen bereiten sollte auch, wenn die Umsätze über mehrere Jahre infolge rückläufig sind.
4. Branchenfunk, Haftung, Hinterlegung
Die Gerüchteküche läuft auf Hochtouren: Lieferanten tauschen sich bereits aus, dass bei einem Unternehmen Zahlungsschwierigkeiten vorliegen. Es gibt Aussagen, dass der Betrieb keine Aufträge mehr bekommt oder nur mehr wenige. Oder „man“ hört Gerüchte, wonach es bei der Abwicklung der Aufträge Probleme gibt. Wird dann die Rechtsform geändert, ist dies mitunter ein Alarmzeichen. Etwa wenn die Geschäfte jahrzehntelang als Einzelfirma betrieben wurden und dann plötzlich ohne transparente Gründe die Änderung auf eine GmbH erfolgt. Hintergrund sind häufig Haftungsfragen, um möglicherweise Forderungsansprüchen zu entgehen. Denn Einzelunternehmer haften auch mit dem Privatvermögen. Ein weiteres Anzeichen ist, wenn die Bilanzen nicht mehr veröffentlicht werden. Das legt den Schluss nahe, dass „es bei den Zahlen etwas hat und das soll niemand sehen“.
5. Keine Kredite mehr bei Banken
Erhält ein Unternehmen keinen Kredit – etwa aufgrund mangelnder Liquidität, einem schlechten Rating, überzogenen Konten, ausgeschöpften Überziehungsrahmen oder fehlenden Sicherheiten - so kann das ein Zeichen für eine wirtschaftliche Schieflage sein. Kreditauskunfteien erhalten darüber zwar keine Auskunft, jedoch sehen wir, dass Betriebe dann verstärkt auf Fremdfinanzierungen angewiesen sind. Insbesondere, wenn diese Geldgeber kurzfristige oder hochverzinste Kredite anbieten, ist Vorsicht geboten. Denn gesunde, wirtschaftlich stabile Unternehmen finanzieren sich idealerweise in einem ausgewogenen Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital. Darüber hinaus kann das „Zuschießen“ von Fremdkapital ein Hinweis darauf sein, dass nur „Löcher gestopft“ werden, anstatt strukturelle Probleme im Geschäftsmodell oder der Kostenstruktur zu lösen. Diese kurzfristigen Lösungen verschärfen die Schuldenlage und vergrößern das Risiko für spätere Ausfälle. Abhilfen dieser Art lassen jedoch die Zinsbelastung steigen und vor allem bei schwacher Bonität sind die Zinssätze nochmals höher. Diese Kosten können dann zur erdrückenden Last werden – gerade, wenn der Umsatz rückläufig ist.