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Wer einen Kredit aufnimmt, eine Rechnung trotz Mahnungen nicht bezahlt oder in Privatkonkurs (Schuldenregulierungsverfahren) geht, hinterlässt in der Wirtschaft Spuren in Form von Datenbank-Einträgen. Je nach Art einer Schuld beträgt die Löschfrist bei KSV1870 Einträgen zwischen 90 Tagen und 7 Jahren.
Bonitätsinformationen sind für Unternehmen eine wichtige Entscheidungsgrundlage, etwa wenn es um Kreditvergaben, Verträge oder die Festlegung von Zahlungszielen mit Privatpersonen geht. Damit dieses Bild realistisch ist, speichern wir Informationen über Zahlungsstörungen, Zahlungsausfälle und Kreditinformationen für eine bestimmte Zeit in unseren Datenbanken. Alle Einträge in den KSV1870 Datenbanken folgen klaren rechtlichen Vorgaben. Die gespeicherten Informationen sind jedoch nicht unbegrenzt aussagekräftig, wenn es darum geht, Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit einer Person zu ziehen. Aus diesem Grund werden Daten regelmäßig überprüft, aktualisiert und gelöscht. Wie lange KSV1870 Einträge gespeichert werden dürfen, wird von der DSGVO nicht festgelegt. Daher orientieren wir uns an jenen Löschfristen, die von Behörden als zweckmäßig erachtet und durch diverse Regulatorien vorgegeben werden.
Löschfristen im Überblick
- Inkassofälle: 3 Jahre nach vollständiger Bezahlung
- Kredit- oder Leasingschuld ohne Zahlungsanstand: spätestens 90 Tage nach vollständiger Abzahlung
- Kredit- oder Leasingschuld mit Zahlungsanstand: spätestens 5 Jahre nach vollständiger Abzahlung
- Kredit- oder Leasingschulden, die nicht vollständig zurückbezahlt wurden: 7 Jahre nach Erledigung der Schuld (z. B. Schuldenregulierung oder Vergleich)
- Warnliste – nach vollständiger Bezahlung: 3 Jahre
- Warnliste – in allen anderen Fällen: 7 Jahre nach Teiltilgung der Schuld
- Insolvenzen mit Restschuldbefreiung: 1 Jahr nach Ablauf der vorgesehenen Zahlungsfrist (§ 256 IO, Löschung entsprechend der Ediktsdatei)
- Insolvenzen ohne Restschuldbefreiung: 7 Jahre
Betroffenenrechte
Privatpersonen haben das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erhalten. Hierzu können Interessierte eine Auskunft nach Art 15 DSGVO bestellen. Sie enthält alle beim KSV1870 über die eigene Person gespeicherten Daten. Außerdem gilt beim KSV1870:
- Korrektur der Daten: Fehlerhafte Einträge werden nach Klärung unverzüglich berichtigt.
- Regelmäßige Prüfung der Daten: Alle Einträge werden periodisch auf ihre Richtigkeit kontrolliert.
- Einzelfallprüfung: Laut DSGVO können Betroffene eine vorzeitige Löschung beantragen, wenn besondere Gründe vorliegen.
Warum überhaupt speichern?
Das Speichern von Informationen über Schulden dient in erster Linie dazu, Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen. Es hat aber noch eine weitere wichtige Funktion: Privatpersonen werden dadurch vor einer möglichen Überschuldung bewahrt. Aber berechtigt ist auch die Frage, wie lange eine Information über vergangene Kredit- oder Leasingschulden bzw. Zahlungsausfälle relevant ist. Hierbei bedarf es einer Interessensabwägung zwischen dem Schutz der Daten von Privatpersonen und dem Risikomanagement von Unternehmen. Festzuhalten ist, dass eine sorgfältige Prüfung für eine Kreditvergabe nicht möglich wäre, wenn Daten nur sehr kurz gespeichert werden würden. In der Praxis richtet sich die Speicherdauer nach der Art des Eintrags. Sie reicht von 90 Tagen bis zu sieben Jahren. Grundsätzlich gilt: Je gravierender die Zahlungsstörung, desto länger die Speicherdauer.
Fairness muss sein
Löschfristen beim KSV1870 schaffen einen wichtigen Ausgleich zwischen wirtschaftlicher Sicherheit und dem Recht auf Privatsphäre. Sie sorgen dafür, dass Kreditgeber verlässliche Informationen erhalten, Konsumenten aber nicht dauerhaft durch vergangene Einträge belastet werden. Damit leisten sie einen Beitrag zur Fairness in der österreichischen Wirtschaft. Der Schutz personenbezogener Daten hat dabei für uns höchste Priorität. Wir gehen mit allen Informationen verantwortungsvoll und mit größter Sorgfalt um. Dabei werden alle gesetzlichen Vorgaben sowie unsere eigenen Standards strengstens eingehalten.
Weitere Informationen finden Sie auf www.ksv.at im Bereich Hilfe & Kontakt.