Überschuldung
Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden des Unternehmens größer sind als die Vermögenswerte und zusätzlich eine negative Fortbestehensprognose vorliegt. Diese Prognose hat eine begründete Aussage darüber zu enthalten, ob das Unternehmen in Zukunft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Als Betrachtungszeitraum gelten hier zumindest die nächsten 12 Monate.
Liegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, ist das Schuldnerunternehmen nach den Bestimmungen der österreichischen Insolvenzordnung verpflichtet, binnen 60 Tagen beim zuständigen Insolvenzgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Ein Insolvenzverfahren kann aber auch auf Antrag eines Gläubigers eröffnet werden. Dabei hat der antragstellende Gläubiger dem Insolvenzgericht glaubhaft zu vermitteln, dass er eine Insolvenzforderung hat und der Schuldner zahlungsunfähig ist.