Zahlungsunfähigkeit
Nach der österreichischen Rechtsprechung ist die Zahlungsunfähigkeit dann gegeben, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, alle seine fälligen Schulden zu bezahlen und er die erforderlichen Zahlungsmittel auch nicht innerhalb relativ kurzer Zeit (maximal rund 3 Monate) aufstellen kann. Kann ein Schuldner hingegen seine Verbindlichkeiten (voraussichtlich) in Kürze zur Gänze begleichen, liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor, sondern lediglich eine Zahlungsstockung.