Insolvenz der Laura Privatstiftung: Anerkennung Insolvenzforderungen

  • Die Masseverwaltung erkennt Insolvenzforderungen in Höhe von 32,7 Millionen Euro an. 

  • Die von der Mubadala-Gruppe und einem Investor aus Luxemburg geltend gemachten Ansprüche bleiben bestritten. 
     

Innsbruck, 18.05.2026 – Im Insolvenzverfahren der Laura Privatstiftung hat die Insolvenzverwaltung in der heutigen Prüfungstagsatzung Insolvenzforderungen in Höhe von 32,7 Millionen Euro anerkannt. Bisher bestritten geblieben sind Gläubigeransprüche in Höhe von 1,67 Milliarden Euro. Insgesamt haben 32 Gläubiger Insolvenzforderungen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro beim Landesgericht Innsbruck angemeldet.

Der KSV1870 erwartet, dass hinsichtlich der bisher bestritten gebliebenen Forderungen weitere Überprüfungen durch die Insolvenzverwaltung durchgeführt werden. Aktuell ist für die Experten des KSV1870 nicht auszuschließen, dass die Insolvenzverwaltung namhafte Beträge der Mubadala-Gruppe bzw. eines Investors aus Luxemburg im Laufe des Verfahrens als berechtigt anerkennen wird. Immerhin liegen zu den geltend gemachten Forderungen der Mubadala-Gruppe in der Schweiz bereits rechtskräftig gewordene Schiedssprüche vor. Auch hinsichtlich der Ansprüche des Luxemburger Investors ist ein Schiedsverfahren anhängig, wobei hier bislang noch keine rechtskräftige Erledigung erfolgte.  

Gläubigerstruktur

In diesem Verfahren haben bisher 32 Gläubiger Forderungen bei Gericht angemeldet. Klaus Schaller, Regionalleiter West des KSV1870, erklärt: „Neben den erwähnten Investoren aus der Sphäre der SIGNA-Gruppe finden sich insbesondere mit der Laura Privatstiftung gesellschaftsrechtlich verbundene Gesellschaften im gerichtlichen Anmeldeverzeichnis. Klassische Ansprüche von Lieferanten und Dienstleistern gibt es in diesem Verfahren nur wenige.“ Diese Gläubigerstruktur ist für den KSV1870 mit Blick auf den - diese Insolvenz auslösenden - Sachverhalt erwartbar gewesen. Im Insolvenzeröffnungsantrag legt die Laura Privatstiftung nachvollziehbar dar, dass mit der Entscheidung der Stiftungsvorstände, die Schiedssprüche in Zusammenhang mit der Mubadala-Gruppe in der Schweiz nicht weiter zu bekämpfen, die Insolvenzvoraussetzungen (Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit) eingetreten sind.

Tätigkeit der Insolvenzverwaltung

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan Geiler berichtete in der heutigen Verhandlung von den bisherigen Bemühungen, sich einen entsprechenden Überblick über die sehr komplexe Unternehmensstruktur zu verschaffen. Ein klassischer Unternehmensbetrieb wird von der Laura Privatstiftung nicht geführt, vielmehr wird eine hohe Anzahl an mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland gehalten. Die Laura Privatstiftung beteiligte sich dabei an Gesellschaften, die Eigentum an Immobilien insbesondere in Deutschland (u.a. in Berlin, Chemnitz, Leipzig), Italien (Gardasee), Vorarlberg (Chalet N samt Personalhaus in Lech), Steiermark (Stüblergut-Salla) und Tirol (Zinshäuser in Innsbruck, Villa N in Innsbruck/Igls, Liegenschaft in Seefeld, Forstgut in Tarrenz) halten.

Darüber hinaus wurde in der Verhandlung auch erörtert, dass es einige Projekte in Tochter- und Enkelgesellschaften gibt, deren weitere Abwicklung – um den Verlust weiterer Vermögenswerte zu verhindern – besonders zeitkritisch sind. Anschaulich berichtete der Insolvenzverwalter vom Projekt „Schokoladenhaus in Berlin“. Hier baute eine im direkten Einfluss der Laura Privatstiftung stehende Gesellschaft ein ehemaliges Hotel in Büros um. Die Bauführung ist bisher nicht finalisiert und es besteht aktuell ein hoher Kapitalbedarf für eine Weiterführung. Der Insolvenzverwalter ist dabei in Gespräche mit der finanzierenden Bank eingebunden. Es ist das Ziel des Managements der Tochtergesellschaft, die Bauarbeiten in Abstimmung mit der Pfandgläubigerin zu finalisieren und sodann einen strukturieren Abverkauf dieser Liegenschaft zu verwirklichen. Klar ist, dass die Insolvenzverwaltung der Laura Privatstiftung aufgrund der direkten Beteilung an der Projektgesellschaft maßgeblich in die anstehenden Entscheidungen miteingebunden ist.

Über eine Tochtergesellschaft ist die Laura Privatstiftung in diversen Start-Up-Betrieben als Investorin engagiert. Dabei gibt es gewisse Kapitalnachschusspflichten. Die Insolvenzverwaltung hat nun zusammen mit der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft die Entscheidung zu treffen, ob diesen Verpflichtungen nachgekommen wird. Wie die Insolvenzverwaltung ausführte, läuft man bei einer Zurückhaltung weiterer Beträge Gefahr, dass die Beteiligungen an diesen Start-Ups massiv an Wert einbüßen. Der Wert dieser Investments ist immerhin mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag buchhalterisch erfasst.

Der Insolvenzverwalter erklärte zudem, dass er derzeit versuche, ein Bankguthaben und Wertpapiere in Liechtenstein über rund 8 Millionen Euro für die Masse abzurufen. Dieses Guthaben wird in Zusammenhang mit dem Strafverfahren des René Benko zurückgehalten. Zudem wird derzeit für die bei der Laura Privatstiftung vorhandene Kunstsammlung, unter Beiziehung von Experten, ein Verwertungskonzept erstellt.

Ausblick

Der Insolvenzverwalter der Laura Privatstiftung wird nunmehr einen Verwertungsprozess hinsichtlich der vorhandenen Beteiligungen bzw. der in den Tochter- und Enkelgesellschaften enthaltenen Vermögenswerte entwickeln. Dabei gilt es besonders zeitkritische Projekte alsbald zu erledigen. Aufgrund der Tatsache, dass sich jene Gesellschaften, an denen die Laura Privatstiftung beteiligt ist, nicht in Insolvenz befinden, müssen die Handlungen der Insolvenzverwaltung immer mit den entsprechenden Organen abgestimmt werden.

Innsbruck, 18. Mai 2026

Rückfragenhinweis:
MMag. Klaus Schaller 
KSV1870 Regionalleiter West
Telefon 050 1870-3030 
E-Mail: klaus.schaller@ksv.at