Nach Eröffnung einer Insolvenz (Privatkonkurs) wird geprüft, ob ein Zahlungsplan möglich ist. Hierbei macht der Schuldner einen Quotenvorschlag (es gibt keine Mindestquote) zahlbar binnen drei, maximal sieben Jahren. Gericht und Gläubiger prüfen die Angemessenheit, orientiert am Einkommen der nächsten drei Jahre. Es werden im Rahmen der Abstimmungstagsatzung beim Insolvenzgericht eine fixe Quote und damit auch fixe Beträge vereinbart, die regelmäßig an die Gläubiger bezahlt werden. Auch wenn die Schuldner nach der Bestätigung durch das Gericht zu mehr Einkommen oder Vermögen kommen sollten, etwa durch Erbschaft, ändert das nichts an der Höhe der Zahlungen. Der Zahlungsplanvorschlag kann von den Gläubigern aber auch abgelehnt werden.