Insolvenz René Benko: Weitere Forderungen angemeldet

Insolvenz René Benko: Weitere Forderungen in Höhe von 260 Mio. Euro angemeldet

Vier weitere Gläubiger haben Ansprüche in Höhe von etwa 260 Millionen Euro im Insolvenzverfahren des Herrn René Benko beim Landesgericht Innsbruck angemeldet. Der Insolvenzverwalter bestreitet diese Forderungen – mit einer geringfügigen Ausnahme - zur Gänze!

Innsbruck, 07. Mai 2025 – Heute fand vor dem zuständigen Insolvenzrichter Hofrat Dr. Hannes Seiser ein weiterer Verhandlungstermin im Insolvenzverfahren des Herrn René Benko statt. Der Insolvenzschuldner, welcher sich derzeit bekanntlich in Untersuchungshaft befindet, ist zu diesem Termin – wie vom KSV1870 erwartet - nicht erschienen.

Gegenstand dieser heutigen Tagsatzung war die formelle Prüfung der von vier Gläubigern neu angemeldeten Forderungen über ein Gesamtvolumen von rund 260 Millionen Euro durch den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Grabenweger. Er erklärte dazu vor Gericht, dass er diese nunmehr geltend gemachten Ansprüche der Gläubiger – mit Ausnahme einer untergeordneten Forderung der Finanz - zur Gänze bestreiten werde.

Insgesamt haben bisher rund 40 Gläubiger Ansprüche in diesem Verfahren geltend gemacht – mit einem Gesamtvolumen von knapp 2,7 Milliarden Euro. Im Verfahren als berechtigt anerkannt sind bisher lediglich etwa 47,4 Millionen Euro.

Die Gläubiger, deren Forderungen in der heutigen und den bisherigen Prüfungstagsatzungen bestritten geblieben sind, haben die Möglichkeit, einen separaten Zivilprozess gegen den Insolvenzverwalter anzustrengen.

Das Prozessrisiko in einem separaten Verfahren zur Feststellung einer bestrittenen Forderung ist für die Gläubiger als vergleichsweise hoch zu bewerten. Während die Kosten des separaten Verfahrens vom gesamten festzustellenden Forderungsbetrag berechnet werden, erhält man als Gläubiger im Insolvenzverfahren, auch bei völligem Obsiegen des Feststellungsprozesses, nur die Quote auf den festgestellten Betrag. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aus Sicht des KSV1870 unmöglich, eine Prognose über die Höhe einer etwaigen Quote in diesem Insolvenzverfahren abzugeben. Geht das separate Verfahren hingegen für die einen Feststellungsprozess anstrengenden Gläubiger verloren, haben diese die gesamten Kosten dieses Feststellungsprozesses zu tragen – und zwar ihre eigenen als auch jene der Insolvenzmasse. Hofrat Dr. Seiser hat die Frist zur Geltendmachung der bestritten gebliebenen Forderungen mit drei Monaten festgelegt.

„Es wird spannend, ob Gläubiger, deren Forderungen heute oder in der Vergangenheit bestritten wurden, in den nächsten Wochen diesen separaten Rechtsweg beschreiten werden. Falls derartige Prozesse angestrengt werden, ist klar, dass sowohl die Insolvenzmasse als auch die jeweiligen Gläubiger ein enormes Verfahrenskostenrisiko trifft“, so Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol.

Innsbruck, 07. Mai 2024

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MMag. Klaus Schaller
Insolvenz Innsbruck
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